Exchange students welcome
Nominierungsfrist
Wintersemester: 30.05
Sommersemester: 01.12
Wenn Sie als Austauschstudierende(r) an der Hochschule Bochum ein oder zwei Semester im Rahmen einer ERASMUS+ oder anderer Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum und Ihrer Hochschule verbringen möchten, folgen Sie bitte den folgenden Schritten:
- Kontaktieren Sie den/die Fachbereichs-KoordinatorIn Ihrer Hochschule und besprechen Sie ihre Auslandspläne mit ihm/ihr.
- Ihre Hochschule wird uns dann eine Nominierung zukommen lassen.
- Sobald wir Ihre Nominierung erhalten haben, kontaktieren wir Sie und lassen Ihnen alle Informationen über den Bewerbungsprozess zukommen.
Bewerbungsfrist
Wintersemester: 30.06
Sommersemester: 15.01
Die folgenden Unterlagen müssen vor Ende der Bewerbungsfrist an das International Office der Hochschule Bochum gesendet werden:
- Das Anmeldeformular, welches Sie nach Ihrer Nominierung erhalten
- Kopie des Personalausweises
- Kopie der Studienbescheinigung Ihrer Hochschule (alternativ der Studierendenausweis)
- Sprachnachweis: Deutsch B1/ Englisch B1 (für den Fachbereich Wirtschaft, wenn NUR englischsprachige Lehrveranstaltungen gewählt werden). Kein spezifisches Zertifikat ist erforderlich, eine Bestätigung Ihrer Heimatuniversität würde auch ausreichen
- Bewerbungen von Master-Studierenden: Kopie des Bachelor-Zertifikats
Einschreibung und Krankenversicherung
- Um an der Hochschule Bochum eingeschrieben zu werden, müssen Sie den Semesterbeitrag überweisen. Die Bezahlungsinformationen erhalten Sie per E-Mail vor Ihrer Ankunft.
- Eine weitere Voraussetzung ist eine ausreichende Krankenversicherung. Hier finden SIe alle Informationen über die Krankenversicherung. Bitte lesen SIe dies sorgfältig!
Visum und Aufenthaltsgenehmigung
- EU-Bürger: kein Visum notwendig
- Nicht EU-Bürger: Auf der Seite des Auswärtigen Amts, können Sie rausfinden ob für Sie ein Visum notwendig ist und wie Sie es beantragen können. Sie können in Deutschland nicht mit einem Touristen-Visum studieren. Ein Touristen-Visum kann später nicht in ein Studiums-Visa umgewandelt werden.
- Wenn Sie länger als drei Monate hier leben, müssen Sie sich in der Stadt Bochum anmelden. Das International Office hilft Ihnen hierbei und vereinbart einen Termin.
- Ungefähr sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis sollten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verlängerung beantragen.