- Gibt es eine Empfehlung der Hochschule Bochum, einen bestehenden Auslandsaufenthalt fortzuführen oder abzubrechen?
Eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht. Jeder muss für sich persönlich die Entscheidung treffen, gern mit Unterstützung des International Office. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle aktuellen Reisewarnungen in Bezug auf COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen. - Bei Ausreise ins Gastland muss ich mich vor Beginn der Mobilität in Quarantäne begeben. Erhalte ich eine Förderung für diesen Zeitraum?
Quarantäne-Zeiträume können zum Förderzeitraum gezählt werden, wodurch Ihnen eine finanzielle Förderung für diesen Zeitraum gewährt wird. Bei Rückkehr ins Heimatland wird eine mögliche Quarantäne-Zeit jedoch nicht angerechnet. Wir empfehlen Teilnehmenden sich vor Ausreise über die Möglichkeit zu informieren bei Ausreise/Ankunft im Gastland durch einen negativen Covid19- Test die Quarantänezeit zu vermeiden. - Kann ich das Erasmus+ Auslandssemester virtuell beginnen, wenn meine Gasthochschule den Lehrbetrieb mithilfe von Online-Kursen aufrechterhält?
Vorausgesetzt, von der Gasteinrichtung werden Kurse angeboten, die zur Erreichung der Lernziele beitragen, kann virtuelle Mobilität weiterhin im Erasmus-Programm durchgeführt werden. Bereits zu Beginn des virtuellen Zeitraums werden Lizenzen für den Online Linguistic Support (OLS) zur Verfügung stehen, damit Sie Ihre Sprachkenntnisse weiterentwickeln können und sich bestmöglich auf Ihre virtuelle wie auch physische Mobilität vorbereiten können. Da während der virtuellen Phase der Mobilität im Heimatland keine auslandsbedingten Mehrkosten anfallen, erfolgt keine finanzielle Förderung für diesen Zeitraum. Sobald die physische Mobilitätsphase beginnt d.h. mit der Ankunft im Gastland, können Sie den regulären Zuschuss für den Auslandsaufenthalt erhalten. - Wenn ich nach Deutschland zurückgekehrt bin und von hier aus die Online-Kurse und Online-Prüfungen der Gasthochschule absolviere, wird mir dies als Auslandsleistung bzw. Auslandssemester anerkannt?
In diesem Fall sollte man im jeweiligen Fachbereich nachfragen; die Entscheidung trifft der/die Studiengangskoordinator/in bzw. die/der Prüfungsausschussvorsitzende/r. - Ich möchte ein bereits angetretenes Erasmus+ Auslandssemester/-praktikum abbrechen. Ist das möglich?
Ja, grundsätzlich ist es möglich aufgrund der gegenwärtigen Situation einen Erasmus+ Aufenthalt abzubrechen. Wenn Erasmus+ Studierende ihren Aufenthalt aufgrund der gegenwärtigen Situation rund um das Coronavirus nicht fortführen oder antreten können, bieten sich im Erasmus+ Programm verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit der Situation an. Bitte wenden Sie sich an das International Office. - Wie sieht es mit dem Erasmus+ Stipendium aus. Muss ich dies bei Abbruch der Mobilität zurückzahlen?
Nein, bei Abbruch der Mobilität kann das Stipendium für den absolvierten Zeitraum entweder taggenau gezahlt oder nach Belegen (hier im Allgemeinen: Miete, zusätzliche Reisekosten) abgerechnet werden. - Wenn ich die Mobilität aufgrund der Umstände nicht angetreten bin, aber bereits Kosten wie Miete im Ausland angefallen sind, erhalte ich trotzdem das Erasmus+ Stipendium?
In diesem Fall wird das Stipendium nicht gezahlt, allerdings können Mietkosten etc. bei Vorlage der entsprechenden Belege erstattet werden. - Können Erasmus+ Mobilitäten, die zum jetzigen Zeitpunkt abgebrochen werden müssen, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden?
Studierende können mit Erasmus+ jeweils bis zu 12 Monate im Bachelor, im Master und in der Promotion gefördert werden. Wer ein Auslandssemester nach einem Monat abbricht, aber ursprünglich vier Monate geplant hat, dem stehen in seinem aktuellen Bildungsgang noch 11 Monate zur Verfügung. Sofern Sie Ihren Erasmusaufenthalt fortsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an das International Office. Wir können klären, ob dies als eine vorübergehende Unterbrechung der Tätigkeit gewertet werden, und Sie Ihre Tätigkeit danach fortsetzen können. - Kann ich mein Erasmus+ Praktikum im Home Office durchführen?
Sofern die Mobilität zur Erreichung der Lernziele beiträgt, kann virtuelle Mobilität weiterhin im Erasmus-Programm durchgeführt werden. Da während der virtuellen Phase der Mobilität im Heimatland keine auslandsbedingten Mehrkosten anfallen, erfolgt keine finanzielle Förderung für diesen Zeitraum. Sobald die physische Mobilitätsphase beginnt d.h. mit der Ankunft im Gastland, können Sie den regulären Zuschuss für den Auslandsaufenthalt erhalten. - Wie verhält es sich beim PROMOS-Stipendium?
Alle PROMOS-Geförderten können ihr Auslandssemester online von Deutschland aus beginnen und ggfs. auch komplett online absolvieren. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an das International Office. - Wenn mir ein BO Auslandsstipendium gewährt wurde, kann ich auch dann bei Abbruch oder Nichtantreten des Auslandssemesters Kosten wie Miete oder Reisekosten geltend machen?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an das International Office.