MITTEILUNG DES DEKANS
Liebe Studierende des Fachbereichs Architektur an der Hochschule Bochum.
Wir freuen uns, Sie nach mehreren Semestern, die wir weitestgehend in Distanz und in digitalen Veranstaltungen miteinander erleben mussten, nunmehr in das Wintersemester 2022/2023 starten, in welchem wir mit Ihnen im Regelfall wieder in Präsenz arbeiten wollen.
Die Einführungswoche
Das Studium startet mit einer Einführungswoche, in der alle 5 Fachgebiete des ersten Semesters vertreten sind:
- Grundlagen Gestaltung (Prof. Lehmann)
- Grundlagen Entwerfen (Prof. Feldhusen)
- Grundlagen Baukonstruktion (Prof. Kinzelbach)
- Baustofftechnologie (Prof. Huckemann)
- Digitale Medien (Prof. Pfeiffer)
Weitere Infos zum Studienstart
Praktikum
Wie an den meisten Hochschulen an denen ein Architekturstudium angeboten wird, wird auch bei uns ein "Baustellen-Praktikum" vor Studienbeginn gefordert. Sinn und Zweck ist das Erkennen und Erleben einer Baustelle aus der Sicht der Handwerker, das Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, das Erkennen von Bauabläufen, von Genauigkeiten und Toleranzen und vielem mehr.
Dieses Praktikum muss unbedingt in einem VOB-Gewerk stattfinden, nicht im Landschaftsbau, nicht als Dekorateur, nicht im Messebau etc.
Früher musste das Baustellen-Praktikum komplett vor Studienbeginn abgeleistet werden, seit einigen Jahren wird nur die erste Hälfte vor Studienbeginn gefordert, die zweite bis zur Einschreibung ins dritte Semester (um Terminproblemen zwischen Schulabschuss, Studienwahl, Bewerbung und Immatrikulation aus dem Wege zu gehen).
Während des Studiums gibt es ein "Büro-Praktikum" (Modul 6.3), in dem die typischen Büro-Abläufe in einem Architekturbüro das Thema sind.
Vor und während des Studiums müssen also zwei Praktika von jeweils 8 Wochen geleistet werden:
- 8 Wochen Baustellenpraktikum und
- 8 Wochen Büropraktikum
Wichtig: das achtwöchige Praktikum auf der Baustelle oder im Bauhandwerk muss bis zum Beginn des dritten Semesters erbracht werden. Davon sind mindestens 4 Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen.