Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss trifft Maßnahmen zur Prüfungsorganisation oder veranlasst diese. Er ist zuständig für die Behandlung von Widersprüchen gegen in Prüfungen gegebene Noten und Beurteilungen sowie für Entscheidungen bei Widersprüchen gegen ein Prüfungsverfahren.
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