Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Prüfungsausschuss Maschinenbau

Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss trifft Maßnahmen zur Prüfungsorganisation oder veranlasst diese. Er ist zuständig für die Behandlung von Widersprüchen gegen in Prüfungen gegebene Noten und Beurteilungen sowie für Entscheidungen bei Widersprüchen gegen ein Prüfungsverfahren.

Bei Fragen zu Prüfungsthemen befolgen Sie bitte folgende Vorgehensweise in dieser Reihenfolge

  • Lesen Sie die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs (siehe Links rechts unten auf dieser Seite), auch die Rahmenprüfungsordnung
  • Lesen Sie die Infos auf dieser Seite und auf den Seiten des Studienbüros
  • Falls dies nicht weiterhilft, wenden Sie sich bitte an die zuständige MitarbeiterInnen des Studienbüro 3 (dorthin bitte auch aller offizieller Schriftverkehr, auch Anmeldungen zur Abschlussarbeiten dorthin schicken);
  • Falls weiterhin Klärungsbedarf besteht vereinbaren Sie einen Termin bei mir: Sprechstunde (Sprechzeiten siehe Kasten rechts bzw. unten) nur nach voriger Anmeldung per Email mit kurzer Beschreibung Ihres Anliegens, Ihrer Matrikel-Nummer und Ihrer Prüfungsordnungs-Version (2011, 2015, 2019). Wenn Sie mögen auch mit Ihrer Telefonnummer für Rückfragen. [zu Corona Zeiten Sprechstunden nur per Mail, aber vor Mails an mich bitte trotzdem erst im Studienbüro 3 nachfragen]
    Bitte bei Schreiben an mich immer Ihre Prüfungsordnungs-Version angeben, am besten immer direkt einen aktuellen Leistungsnachweis mitschicken!
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf Emails mit Prüfungsfragen nur antworte, wenn Ihre Mail von Ihrer offiziellen Hochhschuladresse "...@stud.hs-bochum.de" gesendet wurde und Ihr voller Vor- und Nachname als Absender angegeben ist sowie ein aussagekräftiger Betreff angegeben ist. Anderfalls kann ich Ihre Identität nicht prüfen. Infos zum Email-Webclienten der Hochschule finden Sie unter "https://www.hochschule-bochum.de/meinebo/" -> "Mailserver für Studierende"

  • Ich möchte vor allem den Studierenden mit "echten" Problemen helfen und dafür meine Zeit aufwenden. Daher lesen Sie vor Fragen an mich bitte sehr genau diese Seite durch. Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber Bagatellfragen, die hier erklärt sind, möchte ich nicht gestellt bekommen.

Bitte beachten Sie:
Ich kann keine Ausnahmen von der Prüfungsordnung machen, auch ich bin strikt an die Ordnung gebunden!!! Dies gilt auch wenn Sie eine Frist verpasst haben, hier kann ich nichts für Sie tun! Bitte sehen Sie in diesen Fällen von Anfragen nach einem Sprechstundentermin ab.

Bitte lesen Sie vor Anfragen sorgfältig folgende Hinweise!

Infos zu Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen

Für Anerkennungen, auch für Vorabauskünfte ob eine Anerkennung möglich ist, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Um mir die Arbeit zu erleichtern füllen Sie bitte folgendes Formular aus (bitte elektronisch ausfüllen, nicht handschriftlich!). Im Reiter "Infos" finden Sie eine ausführliche Anleitung
Formular Anerkennungen Maschinenbau 
Diese Datei erfordert Ecxel - Ihnen steht über die Hochschule Office360 zur Verfügung! Bitte füllen Sie das Blatt möglichst an einem PC aus, nicht mit einer Android oder iOS-App - nur so kann ich das Formular automatisiert weiterbearbeiten und Sie erhalten eine schnelle Antwort.

Bitte unterschreiben Sie das Formular (ausdrucken und scannen oder direkt elektronisch). Schicken Sie mir das ausgefüllte Formular im Excel-Format sowie unterschrieben als PDF, dazu das Modulhandbuch als PDF per Email (Modulbeschreibungen müssen in Deutsch oder Englisch vorliegen, ggf. als Übersetzung eines offiziellen Übersetzenden). Geben Sie einen originalen oder beglaubigten Notenspiegel (ggf. mit weiteren Formularseiten) im Studienbüro ab, ggf. per Post. Bitte keinen Papierausdruck des Modulhandbuchs!  
Ich bearbeite das Formular erst, wenn mir die Original-Leistungsnachweise aus dem Studienbüro vorliegen. Für Vorabauskünfte (z.B. wenn Sie in unserem Studiengang eingeschrieben sind und planen, Fächer an einer anderen Hochschule zu schreiben) brauchen Sie noch keinen Leistungsnachweis, da reicht das Formular als Excel und das Modulhandbuch als PDF

Beachten Sie, dass Sie Prüfungsleistungen der externen Hochschule konkret Prüfungen unserer Hochschule zuordnen müssen. Ich kann nicht Prüfungsteile für mehrere Fächer mehrfach berücksichtigen und wild neu zusammenwürfeln - ich muss ja eine Note klar zum Stoff unseres Faches zuordnen können. Lesen Sie genau die Modulbeschreibungen und überlegen Sie, ob die erworbenen Fähigkeiten aus der alten HS weitgehend identisch sind mit denen unserer HS sind. Was geht ist, dass Sie zwei Fächer der externen Hochschule angeben, die gemeinsam dem Inhalt eines Fachs bei uns entsprechen (z.B. "Physik" & "Chemie" einer externen Hochschule für unsere "Physik"). Manche Fächer sind "Modulprüfungen", d.h. zwei Teilfächer sind in einem Modul mit einer gemeinsamen Prüfung zusammengefasst. Dann kann ich nur das komplette Modul anerkennen, wenn Sie für beide Teile Leistungen an der externen Hochhschule erbracht haben (z.B. unser Modul "Maschinenelemente" besteht aus "Maschinenelemente 1" und "Maschinenelemente 2" - ein Teil alleine ist nicht anerkennbar, weil es jbei uns eine einzige Klausur für das komplette Modul gibt). Ein paar fiktive Beispiele zu Erläuterung (für Fächer der Prüfungsordnung 2019) finden Sie im Excel-Formular.
Auch der Workload bzw. die Credit Points als Maß für die inhaltliche Tiefe, mit der Sie Fähigkeiten erworben haben, sollte i.d.R. beim Fach Ihrer externen Hochschule nicht wesentlich geringer sein als für das anzuerkennende Fach bei uns.

Tragen Sie bitte im Excel-Formular auch ein, ob es an der externen Hochschule für das Fach ein Praktikum gab und Sie das bestanden haben oder nicht. Wenn Sie nur ein Praktikum ohne Prüfung anerkannt haben wollen, sprechen Sie bitte die FachdozentIn direkt an, meist brauchen Sie dann nciht den Weg über den Prüfungsausschuss gehen. 

Hochschulwechsler finden ein eigenes Formular auf den Seiten des Studienbüros (die Fächer zur Anerkennung bitte trotzdem in mein Excel-Blatt eintragen). Wenn Sie innerhalb des Maschinenbaustudiums unserer Hochschule von der Prüfungsordnung 2016 nach Prüfungsordnung 2019 wechseln wollen brauchen Sie das Excelblatt nicht ausfüllen - siehe weiter unten beim Punkt PO-Wechsel!

Modulhandbuch, Prüfungsordnung etc zur alten PO2016 finden Sie hier: https://www.hochschule-bochum.de/fbm/studieren-im-fachbereich/bachelor/maschinenbau-studienbeginn-vor-ws-2019/ Alle Neueinschreibungen und Hochschulwechsler kommen in die PO2019!
Modulhandbuch, Prüfungsordnung etc zur neuen PO2019 finden Sie hier: https://www.hochschule-bochum.de/fbm/studieren-im-fachbereich/bachelor/maschinenbau-studienbeginn-ws-2019/.

Auch Wirtschaftingenieure tragen die Maschinenbau-Fächer bitte in das Excel-Formular ein, Fächer außerhalb des Maschinenbau-Modulhandbuchs bitte mit Herrn Merchiers klären.

 


Neue Prüfungsordnung / Prüfungsordnungswechsel

Seit Wintersemester 2019 gilt eine neue Prüfungsordnung (PO), in diesem Zuge hat sich der Studienverlauf massiv geändert. Wir glauben, dass die neue PO besser und zeitgemäßer ist - viele Neuerungen kam übrigens durch Mitwirkung der Studierendenschaft zustande.

Studierende aus der alten PO 2016 müssen bis spätestens 29.02.2024 ihr Kolloquium abgeschlossen haben!!! Wenn Sie das nicht schaffen, wechseln Sie rechtzeitig in die neue PO 2019!

Bitte beachten Sie dass es Firsten gibt, bis zu denen ein Wechsel im jeweiligen Semester möglich ist - bitte informieren Sie sich im Studienbüro!

Im folgenden Infos zum Bachelor Maschinenbau.

Vorab falls Sie in der alten PO sind: Die Vorlesungen und Praktika der alten PO werden im Vollzeitstudiengang nun nicht mehr angeboten. Falls Sie "hinterherhinken": Viele Fächer haben sich nur gering verändert, Sie können auch die Vorlesungen der neuen PO zur Klausurvorbereitung hören, fragen Sie die FachdozentInnen. Auch für evt. verpasste Praktika wenden Sie sich an die FachdozentInnen.  Wie lange die Klausuren der alten PO angeboten werden finden sie in der neuen PO in §13, siehe auch Liste hier. Danach können Sie die Prüfungen der alten PO in unserem Studiengang nicht mehr schreiben!!! Sie dürfen die Prüfungen aber noch extern schreiben und sich dann bei uns anerkennen lassen. Stellen Sie immer vorab einen Antrag auf Vorab-Anerkennung bei mir (siehe unter "Infos zu Anerkennungen"), damit Sie sicher sind, dass die Prüfung auch wirklich anerkannt werden kann. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum - es gibt Fristen für die Einschreibung als Zweithörer an externen Hochschulen, und die Vorabprüfung dauert bis zu 6 Wochen. Ich kann Sie nicht beraten wo Sie die Prüfung extern schreiben können, lesen Sie die Modulhandbücher, fragen Sie Kommilitonen!

Anträge auf Wechsel der PO finden Sie auf den Seiten des Studienbüros (Antrag PO-Wechsel unter Formulare -> Allgemein), dort können Sie sich auch zu den Formalien beraten lassen. Beratung zum neuen Studienverlauf bieten die Studienfachberater an. Ein Wechsel von neuer in die alte PO ist absolut nicht möglich! Wer in der alten PO ist darf nur Klausuren der alten PO schreiben, wer in der neuen PO ist nur die Klausuren der neuen!!!

Falls Sie an einem Wechsel von der Prüfungsordnung 2015 in die PO 2019 interessiert sind, finden Sie hier eine Liste mit Fächern, die aus der alten PO für die neue PO anerkannt werden können. Fehlversuche werden - sofern es ein vom Inhalt und der Prüfungsform vergleichbares Fach gibt - bei einem Wechsel von alter in neue PO mitgenommen! Bitte wenden Sie sich bei Fragen ans Studienbüro 3. Achtung: Für PO-Wechsler ist es möglich, einen Antrag auf Ausnahme von der Verriegelung für Prüfungen ab dem 5. Semester bei mir zu stellen, siehe Infos unten.

Bitte beachten: Diese Liste dient nur der Orientierung und ist nicht verbindlich. Im Zweifel wenden Sie sich an das Studienbüro 3. 

 


Ausnahmen von der Verriegelung ("Klausursperre" bzw. Voraussetzungen Abschlussarbeit - Bachelor)

Die Prüfungsordnung sieht eine "Verriegelung" von Prüfungen und der Bachelorarbeit vor (d.h. Anmeldung erst nach dem Bestehen bestimmter Prüfungen UND Testate möglich). Die Regeln finden Sie in §7, §9 und §10 bzw §11.

  • In der Prüfungsordnung 2019 gibt es keinerlei Ausnamen zur Verriegelung mehr - hier kann ich nichts für Sie tun!!! (eine Sonderregelung gilt noch für PO-Wechsler - stellen Sie einen Antrag wie unten beschrieben)
  • Auch Ausnahmen von der Sperre zur Anmeldung Praxisphase und Kolloquium sind in der PO 2019 nicht vorgesehen und können daher nicht gewährt werden!
    Wenn Sie noch auf die Ergebnisse der letzten Klausuren warten müssen, fragen Sie Ihre/n Praxisphasen-BetreuerIn ob Sie schon Vorarbeiten für die Praxisphase beginnen können.
    Die Dozenten haben 6 Wochen Zeit die Prüfungsnoten bekannt zu geben. Falls die 6 Wochen um sind sprechen Sie die FachdozentInnen an, ob sie vielleicht vorläufig eine 4,0 eintragen können sofern abzusehen ist, dass Sie die Klausur bestehen werden, wenn das auch nicht geht melden Sie sich bitte bei mir unter Angabe des Prüfungsdatums.
  • Für Ausnahmen von der Verriegelung nach §7 (5) Prüfungsordnung 2015/16 (Sperre Prüfungen ab 5. Semester) bzw. für PO-Wechsler:
    Schreiben Sie mir einen knappen formlosen Antrag mit Name, Matrikelnummer und einer tabellarischen Übersicht der Klausuren, die aus den ersten vier Semestern noch offen sind. Geben Sie auch an, ob es sich um einen Zweit- oder Drittversuch handelt. (Siehe unten was ein formloser Antrag ist - hier reicht mir wenn Sie den Antrag ohne Unterschrift als Mail schicken, aber bitte als vernünftig formulierten Antrag!). Fügen Sie eine aktuelle Leistungsübersicht bei! Legen Sie auch dar, wann und (ggf. wo) Sie fehlende Prüfungen abschließen wollen.
    Stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst erst dann, wenn Sie alle Ergebnisse der laufenden Prüfungsperiode erhalten haben (je mehr Klausuren der ersten vier Semester Sie bestanden haben, desto eher kann ich die Ausnahmegenehmigung erteilen. Ich antworte nicht auf "was wäre wenn"-Fragen).
    Die Freigabe erfolgt rein anhand Ihrer absolvierten Prüfungen, bitte schicken Sie mir keine Schilderungen mit persönlichen Härten, Krankheiten, Nebenjobs o.ä.. Bitte sehen Sie auch von Sprechstundenbesuchen zu diesem Thema ab!
    Ich lehne die Ausnahme ab, wenn Sie noch viele Prüfungen der ersten 4 Semester offen haben - bitte schließen Sie dann erst diese Prüfungen ab.
    Ich genehmige Ihnen - sofern zutreffend - nur, dass Sie sich für Klausuren ab dem 5. Semester anmelden dürfen. Einen Bescheid erhalten Sie vom Studienbüro, nicht von mir, dort bekommen Sie Infos wie Sie sich dann tatsächlich anmelden. Zur Anmeldung der Vertiefungsfächer in Praktorg kann ich Ihnen keine Informationen geben, damit habe ich nichts zu tun!!!
    Dies gilt nur für Prüfungen, von der Verriegelung der Praxisphase gemäß §9(2) gibt es keine Ausnahme mehr!

Angleichleistungen (Master)

Angleichleistungen sind erforderlich, sofern Ihr Bachelorstudium weniger als 210 Credit Points aufweist. Studierende mit einem Bachelor-Abschluss außerhalb Deutschlands müssen beachten, wie Ihr Studium durch Uniassist eingestuft wurde (d.h. wenn Ihr Studium äquivalent zu einem 3-jährigem deutschem Bachelor bewertet wurde, entspricht dies nur 180 Credit Points). Ich kann keine Ausnahmen davon machen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie Angleichleistungen machen müssen, wenden Sie sich bitte an das International Office bzw. Studienbüro!

Wenn Sie Angleichleistungen machen müssen, dann lesen Sie bitte unbedingt dieses Dokument: Informationen zu Angleichleistungen Master Maschinenbau

Für inhaltliche Fragen zu den Fächern und Beratung zur Integration der Angleichleistungen in den Studienverlauf fragen Sie bitte die StudienfachberaterInnen. Die Ansprechpartnerin für das Entwicklungsprojekt ist Frau Radscheit.
Frau Töws im international Office bietet Sprechstunden zu den Angleichleistungen an, sie sollte Ihre erste Ansprechpartnerin sein wenn Sie keinen deutschen Bachelor haben!

Studierende, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, wird empfohlen als Modul Schlüsselkompetenzen einen Kurs "Technisches Deutsch" o.ä. zu belegen, Informationen erhalten Sie beim ISD bzw. bei Frau Töws. 

Sie müssen dem Prüfungsausschuss die Angleichleistungen vorlegen. Füllen Sie das folgende Formular aus und senden es mir - zusammen mit einer Kopie des Zeugnis oder Leistungsnachweis Ihres Bachelorstudiums - per Mail zu.
Formular Angleichleistungen Maschinenbau (Zum Download müssen Sie sich vorher in MeineBo anmelden).


    Nachteilsausgleich

    Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderungen wenden sich zu Fragen des Nachteilsausgleichs bitte immer zunächst an die Inklusionspartner!

     


    Widersprüche

    Wenn Sie einen Widerspruch gegen die Bewertung eine Prüfung einreichen möchten, können Sie diesen Widerspruch bitte zu Händen des Prüfungsausschuss Maschinenbau an das Studienbüro schicken.

    Ihr Widersprch sollte als formloser Antrag gestellt werden (siehe unten), und eine ausführliche Begründung zum Widerspruch enthalten.

    Bitte beachten Sie: Der Prüfungsausschuss kann überprüfen ob eine Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Widerspruchsgründe sind z.B. Baustellenlärm während der Prüfung. Wir prüfen nicht ob eine Prüfung "sehr schwer" war, das ist Ermessen des Dozenten, Beschwerden dazu bitte an den Dekan. Eine nicht objektive Bewertung oder Ungleichbehandlung wäre aber wieder ein Widerspruchsgrund.
    Typischerweise führt ein Widerspruch (sofern er berechtigt ist) dazu, dass Sie einen weiteren Prüfungsversuch erhalten, aber nur selten dazu, dass eine Prüfung besser benotet wird. Persönliche Härten sind i.d.R. kein Widerspruchsgrund.

    Ein Tipp: Bitte schlafen Sie erst mal über die Sache, überlegen Sie ob es wirklich eine Benachteiligung oder Unregelmäßigkeit gab. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der DozentIn, oder sprechen Sie den Prüfungsausschuss oder die Studienfachberater zunächst informell an, ob ein formeller Widerspruch sinnvoll erscheint.


    Was ist ein formloser Antrag?

    Viele Anträge an den Prüfungsausschuss können formlos gestellt werden.
    Formlos heißt, dass es kein Formular gibt und keine besonderen Formalitäten eingehalten werden müssen. Formlos heißt aber nicht, dass der Antrag auf einem weißen Stück Papier oder einer schlodderigen Email abgegeben werden kann.

    Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:

    • Datum

    • Name und Anschrift des Antragstellers sowie Telefonnummer und @stud.hs-bochum.de E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen

    • Matrikelnummer, Studiengang und WICHTIG(!) Ihre Prüfungsordnungs-Version

    • Aussagekräftiger Betreff

    • Antragstext mit aussagekräftiger Begründung. Beziehen Sie sich möglichst auf konkrete Paragraphen der Prüfungsordnung. Erzählen Sie in der Begründung nicht Ihre persönliche Lebensgeschichte, sondern beziehen sich auf sachliche studienbezogene Argumente. Ein Antrag sollte möglichst präzise und kompakt formuliert sein.

    • Unterschrift.

    • Ggf. Anlagen wie Bescheinigungen etc. Bescheinigungen von außerhalb der Hochschule sollten als Original oder beglaubigte Kopie vorliegen. Fügen Sie möglichst immer einen Leistungsnachweis bei, im Zweifel kann ich da Dinge nachschauen und muss nicht Rückfragen! 

    • Bei "Kleinigkeiten" reicht auch eine Email ohne Unterschrift. Sonst per Post ans Studienbüro 3 oder (schneller) als Scan in einer Email. Diese Mail muss aber von Ihrer hs-bochum.de-Adresse kommen und sollte in geschlossener Form (d.h. es sollten auch keine alten Emails anhängen) die o.g. Angaben enthalten. 

    • Denken Sie daran: Anträge an den Prüfungsauschuss lösen meist einen Verwaltungsvorgang aus und werden Teil Ihrer Prüfungsakte. 
      Wenn Sie bewusste falsche Angaben machen kann dies entsprechende Konsequenzen haben!

    [Quelle: In Anlehnung an TU Braunschweig FG Bau]


    Günter Lützig
    Vorsitzender
    Prof. Dr.-Ing. Günter Lützig
    Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
    Raum: C 2-26
    Friedrich Janzen
    Stellvertreter
    Prof. Dr.-Ing. Friedrich Janzen
    Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
    Raum: C3-04
    Mitglieder - Professorinnen und Professoren
    Claudia Frohn-Schauf
    Prof. Dr. rer. nat. Claudia Frohn-Schauf
    Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
    Raum: C 3-29
    Michael Pohl
    Prof. Dr.-Ing. Michael Pohl
    Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
    Raum: C 4-09 (über C 4-10)

    Mitglieder - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Dipl.-Ing. (FH) Ute Kilimann, M.Eng.
    Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
    Raum: C2-19

    Links zu Prüfungsfragen