Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Lehrpreisvergabesatzung

Die Einzelheiten zum zzt. jährlich vergebenen Lehrpreis der Hochschule Bochum, d. h. die Höhe des Preisgeldes, das Vorschlags- und Vergabeverfahren, die Beurteilungskriterien usw., sind in der Satzung zur Vergabe des Lehrpreises der Hochschule Bochum (Lehrpreisvergabesatzung (PDF-Datei) festgeschrieben.

Für den Lehrpreis können sowohl hauptamtlich Lehrende, Lehrbeauftragte, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch studentische Tutorinnen und Tutoren vorgeschlagen werden. Ein Auswahlausschuss, in dem alle Hochschulstatusgruppen vertreten sind, sichtet und bewertet die Vergabevorschläge und besucht die Lehrveranstaltungen der vorgeschlagenen Personen. Die Vizepräsidentin Lehre, Studium, Internationales wirkt beratend mit. Der Ausschuss erarbeitet eine Vergabeempfehlung für das Präsidium der Hochschule, das den Preis in feierlichem Rahmen verleiht.

Kontakt

Martin Spreen, LL.M.
Dezernat 5