Einige Behinderungen und/oder chronische Erkrankungen können Einfluss auf den Studienalltag haben. 
Diese können sichtbar wie nicht sichtbar sein. Hierzu gehören beispielsweise chronische körperliche Erkrankungen, Legasthenie oder Dyskalkulie, Bewegungsbeeinträchtigungen, psychische Erkrankungen, Neurodivergenz, Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen.

Hochschulen haben die Aufgabe, einen chancengleichen Zugang zum Studium zu ermöglichen und beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen im Studienverlauf auszugleichen. Hierzu gehört der Zugang zum Studium, Zugang zu Lehrräumen, Barrierefreiheit in der Lehre sowie individuelle Nachteilsausgleiche.

Für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung gibt es bei Bedarf individuelle Beratungsangebote der Inklusionsberatung.

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und wir behandeln Ihre Anliegen vertraulich!

Die Angebote im Überblick

Mögliche Beratungsthemen

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche in Prüfungen sollen eine chancengleiche Teilhabe ermöglichen. Sie werden stets individuell und situationsbezogen auf Antrag vergeben. 
In allen Prüfungsordnungen der Hochschule Bochum sind Nachteilsausgleiche enthalten, wie zum Beispiel eine Prüfungszeitverlängerung.
Ein Nachteilsausgleich kann jedes Semester bis zum Ende der Anmeldephase für Prüfungen gestellt werden.

Sie möchten einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen? Wir beraten Sie gerne!

Nähere Informationen und Anträge finden Sie auch hier.


Härtefall

Bei einer Bewerbung zum Studium an der Hochschule können Sie einen „Härtefallantrag“ stellen.
Hierbei werden die Plätze an Bewerber*innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Die Quote, in der Studienplätze nach den Kriterien der außergewöhnlichen Härte vergeben werden, beträgt insgesamt 5 %.
Wenn in der eigenen Person schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe liegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, ist ein Antrag auf außergewöhnliche Härte möglich.

Sie möchten einen Härtefallantrag stellen? Wir beraten Sie gerne!

Nähere Informationen und Anträge finden Sie auch hier.


Barrierefreiheit

Die Hochschule Bochum ist für Rollstuhlfahrer*innen weitgehend barrierefrei. Viele Türen haben elektrische Türöffner und alle Gebäude verfügen über Aufzüge. An vielen Stellen gibt es höhenverstellbare Tische. Auch in der Mensa und in der BOlounge befinden sich Tische, die für Rollstuhlfahrer*innen reserviert sind.

Alle Aufzüge sind mit Sprachansage und Tasten in verschiedenen Höhen mit Etagenbezeichnungen in Braille- und Pyramidenschrift ausgestattet.

Die Hörsäle und viele Semniarräume sind mit Induktionsschleifen ausgestattet.

Die für Studierende wichtigen Räume sind mit Türschildern in Braille- und Pyramidenschrift ausgestattet.

Am Gesundheitscampus und am Campus Velbert/Heiligenhaus finden Sie ein taktiles Leitsystem.

Am Zentralcampus im AW Geäude in Etage 6 befindet sich die Bibliothek Wirtschaft. Dort befindet sich in einem abgetrennten Raum auch der sehbehindertengerechte Arbeitsplatz. Dieser ist mit einer Vergrößerungsgerät ausgestattet. An der Information der Bibliothek kann eine Brailletastatur ausgeliehen werden.

Es gibt an allen Standorten Ruheräume und behindertengerechte Sanitäranlagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Studienorganisation

Eine chronische Erkrankung oder Behinderung kann dazu führen, dass der Regelstudienverlauf angepasst werden muss. Alle Beratenden der Hochschule Bochum stehen Ihnen in diesem Fall zur Verfügung. Erstellen Sie Ihren persönlichen Studienverlaufsplan mit der ZSB oder den Studiengangsfachberatenden. Die Inklusionsberatung unterstützt alle Beteiligten gerne!


Informationen für Professor*innen, Lehrende und Mitarbeitende in Verwaltung und Lehre

Gerne informieren wir Professor*innen, Lehrende und Mitarbeitenden rund um das Thema Inklusion!


So erreichen Sie uns


Aktuelles

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