Kurze Auslandsaufenthalte im Rahmen von Erasmus+
Im Rahmen des Erasmus+-Programms gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, an kurzen Auslandsaufenthalten teilzunehmen:
- Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIP):
Blended Intensive Programmes sind kurze, international ausgerichtete Programme, die von der HS Bochum in Kooperation mit mindestens zwei Partnerhochschulen konzipiert und durchgeführt werden. In der Regel wird eine Gruppe ausgewählter Studierender an die jeweils organisierende Partnerhochschule im Ausland entsendet. - Individuelle Teilnahme an kurzen Programmen an unseren Partnerhochschulen (z. B. Summer Schools oder Winter Schools):
Diese Form des Auslandsaufenthalts richtet sich insbesondere an Studierende, die aus unterschiedlichen Gründen keinen längeren Auslandsaufenthalt realisieren können. Sie ermöglicht die individuelle Teilnahme an kurzen internationalen Programmen unserer Partnerhochschulen.
Die Veranstaltung im Ausland muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um im Erasmus+ Programm förderfähig zu sein:
organisiert durch die Partnerhochschule der HS Bochum;
das Programm kombiniert eine virtuelle Komponente mit einem kurzen physischen Aufenthalt vor Ort im Ausland;
der physische Aufenthalt dauert 5 bis 30 Tage; es gibt keine Anforderungen zu dem Zeitpunkt und der Dauer der virtuellen Lernphase;
für die Teilnahme an diesem Programm werden mind. 3 ECTS vergeben.
Die aktuellen Ausschreibungen unserer Partnerhochschulen, die diese Voraussetzungen erfüllen, finden Sie rechts.
Ob es aktuelle BIPs in Ihrem Studienfach gibt, erfahren Sie in Ihrem Fachbereich.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Teilnahme an einem BIP (blended intensive programme) und anderen kurzen Veranstaltungen.
Für ein BIP, das von HS Bochum in Kooperation mit zwei oder mehr Partnerhochschulen konzipiert wird, wird im Fachbereich eine Gruppe Studierender ausgewählt. Die Bedingungen und Voraussetzungen werden vom Fachbereich bestimmt und an Studierende kommuniziert.
Bei anderen Veranstaltungen, z.B. Winter und Summer School, können sich die Studierenden individuell für eine Erasmus+ Förderung bewerben. Die Bewerbung ist für alle Studierende offen, unabhängig von Fachrichtung oder Studienphase. Gefördert werden allerdings Studierende, bei denen ein Grund vorliegt, warum ein längerer Auslandsaufenthalt nicht realisierbar ist. Eine kurze Begründung müssen Sie bei der Bewerbung angeben.
Mögliche Gründe für die Teilnahme an einem kurzen Auslandsaufenthalt können sein:
Familiäre Verpflichtungen, z. B. Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen;
Gesundheitliche Einschränkungen oder chronische Erkrankungen;
Studiengangsbedingte Vorgaben, wie z. B. hohe Prüfungsdichte in kurzen Zeitfenstern, Pflichtveranstaltungen, die keine längere Unterbrechung zulassen, oder fehlende Freiräume im Studienverlauf;
Verpflichtungen im Rahmen eines dualen Studiums;
- eine begrenzte Anzahl an Partnerschaften im Studiengang, wodurch sich die Chancen auf einen Platz für einen längeren Auslandsaufenthalt verringern können;
- Wunsch anhand eines kürzeren Aufenthalts, die persönliche Eignung und Motivation für einen längeren Auslandsaufenthalt zu prüfen;
- und weitere persönliche, familiäre oder studiengangsbedingte Umstände.
Die Bewerbung für die Erasmus+ Förderung für einen Kurzaufenthalt im Ausland findet in unserem Bewerbungsportal SoleMove statt.
Die Bewerbung passiert in zwei Schritten:
- Bewerbung in SoleMove für die vorläufige Prüfung. Das International Office prüft, ob Ihr Aufenthalt förderfähig ist.
FRIST:
- bei individueller Bewerbung für eine Winter/Summer School: spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des Aufenthalts.
- bei einem BIP: die Bewerbungsfrist wird für jedes BIP einzeln festgelegt. Das International Office kontaktiert die Studierenden, die vom Fachbereich ausgewählt wurden, und informiert sie entsprechend.
Studierende des Gesundheitscampus nutzen für die Anmeldung in SoleMove ihren HSBO Account!
2. Im Fall der Bewilligung – Beantragung der finanziellen Förderung in SoleGrant.
FRIST: 5 Werktage nach dem Erhalt der Bewilligungsemail für alle Veranstaltungen.
Eine Anleitung für SoleMove finden Sie unten im Downloadbereich.
Die Höhe des Erasmus+ Stipendiums für Kurzaufenthalte richtet sich nach der Dauer der physischen Mobilität und beträgt aktuell 79 € pro Tag.
Zusätzlich erhalten Teilnehmende einen Reisekostenzuschuss, dessen Höhe sich nach der Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort richtet. Die Reisekostenpauschalen betragen derzeit:
| Entfernung | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
| 10 - 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 - 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 - 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 - 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 - 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 - 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| ab 8000 KM | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Förderung wird als Pauschalzuschuss ausgezahlt. Zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie 80 % der bewilligten Fördersumme. Die restlichen 20 % werden nach erfolgreichem Abschluss des Aufenthalts ausgezahlt, sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Förderung
Studierende mit Kindern, mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, sowie Erstakademiker*innen können eine zusätzliche Förderung erhalten. Bei Kurzaufenthalten beträgt die zusätzliche Förderung 100 € einmalig.
Weitere Informationen zur Zusatzförderung erhalten Sie hier.

