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Was ist Erasmus+?

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  • Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
  • In der Hochschulbildung ist Erasmus+ in der erster Linie als ein Austauschprogramm für Studium oder Praktikum bekannt.
  • Mit dem ERASMUS+-Mobilitätsprogramm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden, die Bestandteil des Studiums sind.
  • Ein ERASMUS+-Auslandspraktikum kann an einer ERASMUS+-Hochschule, in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei abgeleistet werden.

  • In der neuen Programmgeneration (2022 - 2027) können auch Praktikas in ausgewählten Ländern außerhalb EU gefördert werden. Für mehr Informationen melden Sie sich im International Office.

An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

Voraussetzungen

  • Studierende, die ein vollständiges Studium an der Hochschule Bochum absolvieren
  • förderfähig für Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem 1. Semester
  • Praktikumsdauer zwischen 2 Monaten (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage)
  • Vollzeitpraktikum (Vollzeit wird nach landestypischer Arbeitszeit interpretiert)

Förderdauer

  • 12 Monate (maximal) im ersten Studienzyklus (Bachelor). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
  • 12 Monate (maximal) im zweiten Studienzyklus (Master). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
  • Die Anzahl der geförderten Monate kann sich vom Jahr zu Jahr unterscheiden. Das hängt vom verbügbaren Budget und der Anzahl der Bewerbungen ab.

Fördersätze

  • Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt  Finanzierungsmöglichkeiten.

Bewerbungsfrist

  • Mindestens vier Monate vor Praktikumsbeginn müssen die Unterlagen im International Office vorliegen. Hierzu reichen Sie den Antrag auf ein ERASMUS+-Stipendium für ein Praktikum zusammen mit Ihrem Lebenslauf, einem aktuellen Leistungsnachweis und dem Praktikumsvertrag im International Office ein.

Learning Agreement

  • Vor Antritt des Auslandspraktikums ist ein Learning Agreement for Traineeship zu erstellen. Unten finden Sie die Vorlage für das Learning Agreement sowie die Anleitung zum Ausfüllen des Learning Agreements.

Ansprechpersonen im International Office

Fachbereiche Architektur und Geodäsie, alle Studiengänge der Nachhaltigen Entwicklung, Studiengang International Management
Martina Denter
Dezernat 4
Raum: C 0-16a
Fachbereiche Bau- und Umweltingenieurwesen, Mechatronik und Maschinenbau, IBM- Studiengänge, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen
Alevtyna Hnenna
Dezernat 4
Raum: C 0-16a

Versicherung

Europass

  • Europass Mobility Document ist eine Bescheinigung, die zusätzlich zum Praktikumszeugnis erstellt werden kann. Insbesondere ist es bei einem freiwilligen Praktikum interessant, das für den Studienverlauf nicht anerkannt werden kann. Es wird vom International Office in Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Praktikumsunternehmen beantragt.
    Nähere Informationen zum Europass finden Sie unter dem folgenden Link:  https://www.europass-info.de/.

FAQ Erasmus+ Praktikum

Die Antworten auf die meist gestellten Fragen bezüglich des Auslandsaufenthalts generell finden Sie hier

Welche Praktikumsaufenthalte können finanziell mit Erasmus+ Stipendium gefördert werden?

Ein ERASMUS+-Auslandspraktikum kann an einer ERASMUS+-Hochschule, in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei abgeleistet werden.

In der neuen Programmgeneration (2022 - 2027) können auch Praktikas in ausgewählten Ländern außerhalb EU gefördert werden. Für mehr Informationen melden Sie sich im International Office.

Mit dem ERASMUS+-Mobilitätsprogramm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden, die Bestandteil des Studiums sind.


Kann das International Office mich bei der Praktikumssuche unterstützen?

Das International Office vermittelt keine Praktikumsstellen. Sie müssen den Praktikumsplatz selbst finden.

Einige hilfreiche Informationen, sowie Links zu Programmen, die Praktikumsplätze vermitteln, finden Sie auf der Webseitevom DAAD.


Ich habe schon ein Erasmus+ Stipendium für ein Studium bekommen. Kann ich ein Erasmus+ Stipendium für ein Praktikum beantragen?

Sie können maximal 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor und Master) im Erasmus+ Programm gefördert werden (unabhängig von der Art des Auslandsaufenthalts: Studium, Praktikum, Kurzzeitaufenthalt). Geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, wie viele Monate/Tage Sie bereits gefördert wurden. Abschließend wird es ausgerechnet, welcher Zeitraum Ihnen im Erasmus+ Programm noch zusteht.


Ich bekomme ein Gehalt für mein Praktikum. Kann ich trotzdem das Erasmus+ Stipendium beantragen?

Ja. Gehalt hat keinen Einfluss auf die Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium.


Wie hoch ist das Erasmus+ Stipendium?

Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie hier.

An der HS Bochum werden maximal 5 Monate pro Semester gefördert.


Gibt es Zusatzförderungen im Erasmus+ Programm für Praktikum?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 EUR pro Monat bekommen. Folgende Gruppen der Studierenden können das  Top Up beantragen:

  • Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung
  • Studierende, die mit Kind(ern) reisen
  • Erstakademiker*innen
  • erwerbstätige Studierende

Studierende, die mindestens 51% ihrer Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkhersmittel (Fahrrad, Zug, Bus) reisen, können die Finanzierung der zusätzlichen Reisetagen für "Grünes Reisen" beantragen.

Mehr Informationen zu den einzelnen Zusatzförderungen gibt es hier.


Bin ich während meines Auslandspraktikums versichert?

Der Versicherungsschutz beim Auslandspraktikum muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten.

Über die Hochschule Bochum sind Sie NICHT versichert. Klären Sie mit Ihrem Praktikumsunternehmen, ob und welche Versicherungen Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Wenn es nicht vom Unternehmen übernommen wird, müssen Sie sich selbst um den ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.


Wie fülle ich mein Learning Agreement aus?

Ein vollständig ausgefülltes Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums. Die Vorlage für das Learning Agreement sowie den Leitfaden zum Ausfüllen des Learning Agreements gibt es auf der Webseite des International Office zum Erasmus-Auslandspraktikum (s. oben).


Was muss ich am Ende meines Auslandspraktikums machen?

Am Ende Ihres Auslandspraktikums müssen Sie folgenden Unterlagen im International Office einreichen:

  • Letter of Confirmation, ausgefüllt vom Unternehmen
  • Praktikumszeugnis
  • Notenspiegel der HS Bochum mit der Praktikumsanerkennung
  • EU-Teilnehmerbericht

Die Anerkennung des Auslandspraktikums wird von Ihrem Studienbüro vorgenommen.

Falls es um ein freiwilliges Praktikum ohne Anerkennung geht, dann informieren Sie das International Office per E-Mail darüber. Der Notenspiegel ist in diesem Fall nicht erforderlich.


Was ist ein EU-Teilnehmerbericht und wo finde ich ihn?

Für den Erhalt der restlichen 20% Ihres Stipendiums müssen Sie einen Online-Teilnehmerbericht zu Ihrem Auslandsaufenthalt ausfüllen. Den Link dazu bekommen Sie ein paar Tage nach dem offiziellen Ende Ihres Aufenthalts (laut der Certificate of Stay) per E-Mail.


Gibt es eine Vorlage für das Praktikumszeugnis?

Es gibt keine formellen Voraussetzungen für das Praktikumszeugnis, das Unternehmen kann es nach eigenem Ermessen erstellen. Alternativ kann der Teil „After the Mobility“ des Learning Agreements ausgefüllt werden.


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