Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Was ist Erasmus+?

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  • Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
  • In der Hochschulbildung ist Erasmus+ in der erster Linie als ein Austauschprogramm für Studium oder Praktikum bekannt.
  • Mit dem Erasmus+-Mobilitätsprogramm können ein- bis zweisemestrige Studienaufenthalte an einer unserer Partnerhochschulen oder ein Auslandspraktikum in einem Mitgliedsland der EU oder in der Türkei gefördert werden. In der neuen Programmgeneration (2022 - 2027) können auch Praktikas in ausgewählten Ländern außerhalb EU gefördert werden. Für mehr Informationen melden Sie sich im International Office.
  • Im Rahmen der Erasmus+ Studiums können Sie einen Austauschplatz an einer Gasthochschule bekommen. Zusätzlich werden Sie in der Regel finanziell durch das Erasmus+ Stipendium finanziert. 
  • Die Zulassungsbedingungen an den Gasthochschulen sind durch vorher getroffene Abkommen unter den Hochschulen erleichtert. Das bedeutet u. a., dass das Bewerbungsverfahren vereinfacht wird.

 

Sie interessieren sich für das Auslandsstudium im Erasmus+ Programm?

Sie müssten ungefähr ein Jahr vor dem tatsächlichen Auslandsaufenthalt mit der Planung anfangen.

Sprechen Sie zunächst mit der/dem Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs, um erste Fragen zu klären, wie z.B.

  • Zu welchem Zeitpunkt meines Studiums ist es sinnvoll, ins Ausland zu gehen?
  • Welche Partnerhochschule kommt für mich in Frage?

Detaillierte Informationen zum Anmeldungs- und Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf dieser Webseite oder in der persönlichen Beratung im International Office. Damit alle Fristen eingehalten werden können, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.

Allgemeine Informationen zum Erasmus+ Studium

Leistungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten im Rahmen des Erasmus+ Programms
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule;
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS);
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses;
  • für behinderte Studierende, Studierende mit Kindern, Erstakademiker*innen sowie erwerbstätige Studierende in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten;
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt;
  • in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.

Voraussetzungen
  • Studierende, die ein vollständiges Studium an der Hochschule Bochum absolvieren
  • förderfähig für Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem 1. Semester (andere Voraussetzungen können in den Fachbereichen für die Einteilung der Erasmus+ Plätze gelten)
  • Aufenthaltsdauer zwischen 2 Monaten (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage)

Förderdauer
  • 12 Monate maximal im ersten Studienzyklus (Bachelor). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
  • 12 Monate maximal im zweiten Studienzyklus (Master). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.

Die Anzahl der geförderten Monate kann sich vom Jahr zu Jahr unterscheiden. Das hängt vom verbügbaren Budget und der Anzahl der Bewerbungen ab.


Fördersätze

Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.


Bewerbung
  • SCHRITT 1: Bewerbung um einen Erasmus+ Platz - ist einmal pro Jahr möglich, in der Regel am 01.02. - 15.03 eines jeden Jahres für das daraufkommende Winter- UND Sommersemester. Die genauen Daten für das akademische Jahr 2025/26 werden später auf dieser Seite bekanntgegeben.

Bewerben Sie sich bitte über das Portal SoleMove

Anleitung zur Bewerbung in SoleMove finden Sie unten im Downloadbereich.

  • SCHRITT 2: Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium - ist möglich nach der Zuteilung eines Erasmus+ Platzes. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester UND das Sommersemester ist immer der 1. Juni eines jeden Jahres. Reichen Sie bis zu diesem Termin den Antrag auf ein Erasmus-Stipendium für einen Studienaufenthalt zusammen mit Ihren Lebenslauf und einem aktuellen Leistungsnachweis im International Office ein.

Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich.


Learning Agreement
  • Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist ein Learning Agreement zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass an der Partnerhochschule pro Semester Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS belegt werden müssen. Für die Studiengänge International Business and Management und International Management erhöht sich die Anzahl der ECTS auf 30 pro Semester.
  • In der neuen Erasmus+ Programmgeneration werden sogenannte Online Learning Agreements erstellt und digital ausgetauscht. Die Hochschule Bochum nutzt dafür das Portal SoleMove. Unten im Downloadbereich finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Online Learning Agreements.

Versicherung

Bitte achten Sie darauf, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Der Krankenversicherungsschutz ist verpflichtend, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz sind optional.

Sie sind über die Hochschule oder DAAD/Erasmus+ Programm nicht automatisch versichert!

Alle Erasmus+-Stipendiaten können die DAAD-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daad-versicherung-zielland-ausland/.


Europass
  • Nach Beendigung Ihrer Mobilität können Sie sich einen Europass ausstellen lassen. Die Beantragung erfolgt nach Rückmeldung über das International Office. Nähere Informationen zum Europass finden Sie unter dem folgenden Link:
  • https://www.europass-info.de/.

Ansprechpersonen im International Office

Fachbereiche Architektur und Geodäsie, alle Studiengänge der Nachhaltigen Entwicklung, Studiengang International Management
Martina Denter
Raum: C 0-16a
Fachbereiche Bau- und Umweltingenieurwesen, Mechatronik und Maschinenbau, IBM- Studiengänge, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen
Alevtyna Hnenna
Raum: C 0-16a

FAQ Erasmus+ Studium

Die Antworten auf die meist gestellten Fragen bezüglich des Auslandsaufenthalts generell finden Sie hier

 

Kann ich an jeder Hochschule, die am Erasmus+ Programm teilnimmt studieren?

Nein, Sie können nur an den Erasmus+ Hochschulen studieren, mit denen die Hochschule Bochum in Ihrem Studiengang einen Kooperationsvertrag hat. Die Liste der Partnerhochschulen finden Sie hier.


Nehmen nur europäische Hochschule am Erasmus+ Programm teil?

Erasmus+ Aufenthalt sowie die Förderung durch das Erasmus+ Studium ist auch möglich an ausgewählten außereuropäischen Hochschulen. Vorausgesetzt ist, dass Hochschule Bochum einen Erasmus-Partnerschaft mit dieser Hochschule hat. Die Partnerhochschulen finden Sie hier.


Gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Ja, Sie können ein Erasmus+ Stipendium beantragen. Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie hier.

An der HS Bochum werden maximal 5 Monate pro Semester finanziell gefördert.


Wie bewerbe ich mich?
  • 01.02 - 15.03 - Bewerbung um einen Austauschplatz an der Gasthochschule in SoleMove
  • Nach der Platzzuteilung - Antrag auf ein Erasmus+ Stipendium bis zum 01.06.

Mehr Informationen dazu hier.

Der Schritt-für-Schritt Ablauf eines Erasmus+ Aufenthalts hier.


Ich habe früher am Erasmus+ Programm teilgenommen und ein Stipendium erhalten. Kann ich es wieder beantragen?

Sie können maximal 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor und Master) im Erasmus+ Programm gefördert werden (unabhängig von der Art des Auslandsaufenthalts: Studium, Praktikum, Kurzzeitaufenthalt). Geben Sie in Ihrer Bewerbung in SoleMove an, wie viele Monate/Tage Sie bereits gefördert wurden. Abschließend wird es berechnet, welcher Zeitraum Ihnen im Erasmus+ Programm noch zusteht.


Welche Kurse kann ich an der Gasthochschule auswählen?

In der Regel können Sie das Kursangebot für die Incoming Studierenden auf der Webseite der Gasthochschule finden oder Sie bekommen die entsprechende Information nach der Nominierung.

Welche Kurse für Ihren Studienverlauf an der HS Bochum passen und später anerkannt werden können, müssen Sie mit dem/der Auslandsbeauftragten/Prüfungsausschussvorsitzenden VOR dem Auslandsaufenthalt klären.


Wie fülle ich mein Learning Agreement aus? Wann ist die Frist zum Einreichen des Learning Agreements?

Ein vollständig ausgefülltes Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums. Es ist auch eine Absicherung für Sie, dass die ausgewählten Kurse für Ihr Studium an der HS Bochum anerkannt werden.

Das Learning Agreement wird in der Regel digital im Portal SoleMove erstellt und muss VOR dem Beginn des Auslandsaufenthalts vollständig vorliegen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Online Learning Agreements.

Bei einem Erasmus+ Aufenthalt an einer nicht europäischen Partnerhochschule ist es nicht möglich ein Online Learning Agreement in SoleMove zu erstellen. Die PDF-Vorlage für das Learning Agreement bekommen Sie in diesem Fall vom International Office.


Muss ich mich an der Gasthochschule bewerben?

In der Regel hat die Gasthochschule einen eigenen Bewerbungsprozess. Nach Ihrer Nominierung durch das International Office, wird sie Sie die Gasthochschule kontaktieren und entsprechend informieren. Es ist wichtig, dass Sie alle Fristen berücksichtigen, da weder das International Office, noch die Kolleg*innen im Fachbereich Einfluss auf die Regelungen der Gasthochschule haben.


Wann bekomme ich mein Stipendium?

In Ihrer Stipendienbescheinigung finden Sie die Liste der Unterlagen, die Sie vor bzw. am Anfang Ihres Auslandsaufenthalts einreichen müssen. Nachdem die Unterlagen bei uns eingegangen sind, bekommen Sie die ersten 80% des Stipendiums.

Die restlichen 20% (taggenau abgerechnet) bekommen Sie nach dem Ende des Auslandsstudiums, nachdem Sie die restlichen Unterlagen eingereicht haben (die Informationen dazu bekommen Sie rechtzeitig per E-Mail).


Kann ich meinen Erasmus+ Aufenthalt verlängern?

Die Verlängerung können Sie im International Office per E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Ende des ursprünglich geplanten Auslandsstudiums beantragen. Vorausgesetzt wird die Zustimmung der Gasthochschule. Die Kursauswahl für das neue Semester muss mit dem/der Auslandsbeauftragten im Fachbereich besprochen und im Learning Agreement festgehalten werden.


Ich will mein Erasmus+ Studium absagen. Wie mache ich das?

or dem Antritt des Auslandsstudiums können Sie Ihren Studienplatz und das Stipendium absagen, indem Sie eine Message in SoleMove oder eine E-Mail an international.office(at)hs-bochum.de schicken. Bitte denken Sie daran, Ihre/n Auslandsbeauftragte/n sowie die Gasthochschule zu informieren.

Nach dem Beginn des Auslandsstudiums bzw. Erhalt des Stipendiums kann die Stornierung nur in Einzelfällen genehmigt werden. Der Abbruch muss umgehend bei dem International Office gemeldet werden. Die Entscheidung wird von vom DAAD getroffen. Sollte es nicht genehmigt werden, müssen muss Sie das erhaltene Stipendium zurückgezahlt werden.


Was muss ich am Ende meines Auslandsstudiums machen?

Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts müssen Sie folgenden Unterlagen im International Office einreichen:

  • Certificate of Stay, ausgefüllt von der Gasthochschule
  • Transcript of Records der Gasthochschule
  • Notenspiegel der HS Bochum mit den Anerkannten Auslandsleistungen
  • EU-Teilnehmerbericht

Die Anerkennung der Auslandsleistungen wird von Ihrem Studienbüro unternommen.


Was ist eine EU-Teilnehmerbericht und wo finde ich ihn?

Für den Erhalt der restlichen 20% Ihres Stipendiums müssen Sie einen Online-Teilnehmerbericht zu Ihrem Auslandsaufenthalt ausfüllen. Den Link dazu bekommen Sie einige Tage nach dem offiziellen Ende Ihres Aufenthalts (laut der Certificate of Stay) per E-Mail.


Muss ich mein Stipendium zurückzahlen, wenn ich die Prüfungen im Ausland nicht bestehe?

Grundsätzlich müssen Sie mindestens 20 ECTS im Semester im Ausland erbringen. Für die Studierenden der Studiengänge IBM und MIM erhöht sich diese Anzahl auf 30 ECTS pro Semester.

Sollten Sie weniger ECTS erbringen, wirdim Einzelfall entschieden, was das für Ihr Stipendium bedeutet. In der Regel hat es keine Auswirkungen auf das Stipendium, wenn Sie an allen Prüfungen teilnehmen und eine nicht bestehen sollten.


Kann ich zusätzlich zu Erasmus+ Stipendium noch PROMOS oder BO Auslandsstipendium beantragen?

Nein, diese Stipendien sind nicht kombinierbar.


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