Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

International Business and Management

Informationen für Studierende der Studiengangsprüfungsordnung 2022

Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2022/23 in einen der folgenden Studiengänge eingeschrieben haben:

  • International Business and Management (Deutsch-Englisch)
  • International Business and Management (Deutsch-Französisch)
  • International Business and Management (Deutsch-Spanisch)
  • International Business and Management (Deutsch-Türkisch)
Modulübersicht

Detaillierte Informationen zum Umfang und Inhalt der Module finden Sie im Modulhandbuch.


Auslandsstudienjahr/Auslandssemester

Verpflichtender Bestandteil der Studiengänge International Business and Management ist ein Auslandsaufenthalt, welcher im dritten oder vierten Studienjahr absolviert wird.

Der Auslandsaufenthalt kann in Form eines einjährigen Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule oder in Form eines einsemestrigen Studienaufenthaltes kombiniert mit einem Praktikum im Ausland erfolgen.

Für den Studienaufenthalt im Ausland besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen an einer Partnerhochschule oder an einer Hochschule Ihrer freien Wahl zu verbringen. Eine Übersicht unserer Partnerhochschulen finden Sie hier.

    Voraussetzungen

    • Die Bewerbung um einen Studienplatz an der ausländischen Hochschule kann frühestens erfolgen, wenn das erste Studienjahr komplett abgeschlossen ist.
    • Das Studium im Ausland kann ab dem 5. Fachsemester aufgenommen werden.

    Anforderungen

    Folgende Leistungen müssen im Auslandsstudienjahr/Auslandssemester erbracht werden:

    • Sie müssen insgesamt 60 ECTS-Punkte (Auslandsstudienjahr) bzw. 30 ECTS-Punkte (Auslandssemester) erbringen.
    • Davon müssen mindestens 75% in der Sprache absolviert werden, die der Sprachrichtung Ihres Studiengangs entspricht.
    • Mind. 50% der im Ausland belegten Lehrveranstaltungen müssen aus dem Bereich BWL stammen.
    • Die übrigen Prüfungsleistungen können Sie frei wählen. 

    Ablauf (Studienaufenthalte an Partnerhochschulen)

    • Bewerbung um einen Austauschplatz (bis zum 15.03. eines Jahres): Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung zum Auslandsjahr oder direkt bei Ihrer/Ihrem Studiengangsverantwortlichen.  
    • Zuteilung eines Austauschplatzes: Sie werden über die Zuteilung der Studienplätze informiert und durch das International Office der HS Bochum bei den jeweiligen Partnerhochschulen nominiert.
    • Selbständige fristgerechte Bewerbung bei der Gasthochschule: Nach der Nominierung erhalten Sie eine E-Mail von Ihrer Gasthochschule mit den notwendigen Informationen bzgl. der Bewerbung (Bewerbungsfrist, Bewerbungsunterlagen, Kursinformationen,...).
    • Anmeldung der Leistungen im Auslandsstudienjahr/Auslandssemester: Die im Ausland zu belegenden Lehrveranstaltungen werden in Absprache mit der/dem Studiengangsverantwortlichen festgelegt.
    • Anerkennung der Leistungen aus dem Auslandsstudium: Nach Beendigung des Auslandsstudienaufenthaltes erhalten Sie von Ihrer ausländischen Gasthochschule eine Übersicht Ihrer dort erbrachten Prüfungsleistungen ("Transcript of Records"). Diese müssen Sie im Studienbüro 4 abgeben. Informationen zur Umrechnung der ausländischen Noten erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss.

    Kosten

    Grundsätzlich müssen Sie die Kosten für den Auslandsaufenthalt selbst tragen. Zu den Kosten gehören unter anderem:

    • Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Internet, Bücher,...)
    • Ggf. Studiengebühren und / oder Verwaltungsgebühren an der ausländischen Hochschule
    • Semesterbeiträge der HS Bochum: Auch während des Auslandsjahres müssen Sie weiterhin an der HS Bochum eingeschrieben sein. Sie müssen sich also zurückmelden und den Semesterbeitrag zahlen. Für das Auslandsjahr können Sie an den Studierendenservice jedoch einen Antrag auf Befreiung der VRR-Kosten stellen. Diesen sollten Sie stellen bevor Sie sich zum nächsten Semester zurückmelden. Der zu zahlende Betrag ist dann in der Selbstbedienungsfunktion ersichtlich. Der Antrag ist zu jedem Semester (während des Auslandsaufenthaltes) erneut zu stellen! Das Antragsformular finden Sie hier.  

    Finanzierung

    Auskunft über Förderungsmöglichkeiten für Ihr Auslandsstudium erteilt das International Office der Hochschule Bochum.


    Auslandspraktikum

    Alternativ zum einjährigen Auslandsstudium können Sie einen einsemestrigen Auslandsstudienaufenthalt im Umfang von 30 Leistungspunkten (Details: siehe Punkt „Auslandsstudienjahr/Auslandssemester) kombiniert mit einem Praktikum im Ausland im Umfang von 30 Leistungspunkten absolvieren.

    Die Ordnung zum Auslandspraktikum finden Sie im Abschnitt "Downloads".

    Voraussetzungen

    Zum Auslandspraktikum können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungen des ersten Studienjahres abgeschlossen haben. Das Auslandspraktikum kann frühestens im 5. Fachsemester absolviert werden.

    Anforderungen

    • Das Auslandspraktikum umfasst 18 Wochen mit jeweils fünf Arbeitstagen pro Woche und acht Arbeitsstunden pro Tag und fängt am 01.03. für das Sommersemester und am 01.09. für das Wintersemester an. In Ausnahmefällen kann bis zu zwei Wochen vor oder nach diesen Stichtagen begonnen werden.
    • Das Auslandspraktikum muss im betriebswirtschaftlichen Bereich absolviert werden und ist in der Ihrem Studiengang entsprechenden Sprachrichtung abzuleisten.
    • Prüfungsleistung: Teilnahme am virtuellen Begleitseminar und Portfolio-Prüfung

    Spezialisierungsstudium (3. / 4. Studienjahr)

    Das Spezialisierungsstudium findet im 3. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 4. Studienjahr) oder im 4. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 3. Studienjahr) statt. Es dient der fachlichen Vertiefung der Studieninhalte aus den ersten beiden Studienjahren und der Spezialisierung insbesondere innerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Die Kern-, Erweiterungs- und Ergänzungsmodule können Sie entsprechend Ihrer Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten wählen.

      Struktur des 3. / 4. Studienjahres

      Pflichtmodule:

      • Mitarbeiterführung im internationalen Kontext (5. bzw. 7. Sem.)
      • Interkulturelle Kompetenzen (5. bzw. 7. Sem.)

      Zu wählen sind zusätzlich folgende Module:

      • 2 Kernmodule (5.+6. Sem. bzw. 7.+8. Sem.)
      • 1 Erweiterungsmodul (5. bzw. 7. Sem.)
      • 1 Ergänzungsmodul (5. bzw. 7. Sem.)
      • 1 weiteres Ergänzungs- oder Erweiterungsmodul (6. bzw. 8. Sem.)

      Bachelorarbeit und Kolloquium

      Im Rahmen der Bachelorarbeit gilt es, eine wirtschaftswissenschaftliche Themenstellung wissenschaftlich fundiert, eigenständig und innnerhalb eines eng vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten.

      Zur Bachelorarbeit können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie

      • die Leistungspunkte der Module der ersten zwei Studienjahre vollständig und
      • mind. weitere 25 Leistungspunkte des dritten oder vierten Studienjahres erbracht haben.

      Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. 9 Wochen. Nach Abgabe der Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Es handelt sich dabei um eine mündliche Prüfung zur Verteidigung der Arbeit und Abfrage von Inhalten des Studiums. 

      Beachten Sie bitte, dass Sie eigenständig den/die Erstbetreuer*in für Ihre Bachelorarbeit finden müssen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung Ihrer Abschlussarbeit. Eine Übersicht der im Fachbereich Wirtschaft abgedeckten Fachgebiete finden Sie hier.


      Auslaufende Ordnungen

      Studiengangsmanagement

      Bei Fragen zum Studium an der HS Bochum kontaktieren Sie bitte:

      Dipl.-Ök. Barbara Bölte
      Fachbereich Wirtschaft
      Raum: AW 01-35

      Sprechstunde:
      Mo. und Di., 09.30 - 11.30 Uhr
      und nach Vereinbarung

      Während der vorlesungsfreien Zeit
      ausschließlich nach Vereinbarung per E-Mail

      Bei Fragen zum Auslandsjahr kontaktieren Sie bitte:

      Katharina Zeißler, M.A.
      Fachbereich Wirtschaft
      Raum: AW 1-35

      Sprechstunde:
      montags, 9-12 Uhr
      dienstags, 9-12 Uhr
      sowie nach Vereinbarung per E-Mail

      Aufgrund anderer dienstlicher Verpflichtungen finden die Sprechstunden am Montag, 22.04.2024, Dienstag, 23.04.2024 sowie Montag 29.04. jeweils nur von 09.00-10.00 Uhr statt.