International Business and Management
Studierende der Studiengänge International Business and Management (IBM) erhalten auf dieser Seite grundlegende Informationen rund um ihr Studienprogramm. Weiterführende Infos (z.B. zu aktuellen Infoveranstaltungen) sind im Moodle-Ordner "IBM (allgemein)" zu finden, zu dem sich Studierende mit ihrer persönlichen Kennung anmelden können.
Wichtige Links für Studierende
Wichtige Informationen für Studierende (Prüfungsordnung von 2022)
Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2022/23 in einen der folgenden Studiengänge eingeschrieben haben:
- International Business and Management (Deutsch-Englisch)
- International Business and Management (Deutsch-Französisch)
- International Business and Management (Deutsch-Spanisch)
Verpflichtender Bestandteil der Studiengänge International Business and Management ist ein Auslandsaufenthalt, welcher im dritten oder vierten Studienjahr absolviert wird.
Der Auslandsaufenthalt kann in Form eines einjährigen Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule oder in Form eines einsemestrigen Studienaufenthaltes kombiniert mit einem Praktikum im Ausland erfolgen.
Für den Studienaufenthalt im Ausland besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen an einer Partnerhochschule oder an einer Hochschule Ihrer freien Wahl zu verbringen. Eine Übersicht unserer Partnerhochschulen finden Sie hier.
Voraussetzungen
- Die Bewerbung um einen Studienplatz an der ausländischen Hochschule kann frühestens erfolgen, wenn das erste Studienjahr komplett abgeschlossen ist.
- Das Studium im Ausland kann ab dem 5. Fachsemester aufgenommen werden.
Anforderungen
Folgende Leistungen müssen im Auslandsstudienjahr/Auslandssemester erbracht werden:
- Sie müssen insgesamt 60 ECTS-Punkte (Auslandsstudienjahr) bzw. 30 ECTS-Punkte (Auslandssemester) erbringen.
- Davon müssen mindestens 75% in der Sprache absolviert werden, die der Sprachrichtung Ihres Studiengangs entspricht.
- Mind. 50% der im Ausland belegten Lehrveranstaltungen müssen aus dem Bereich BWL stammen.
- Die übrigen Prüfungsleistungen können Sie frei wählen.
Ablauf (Studienaufenthalte an Partnerhochschulen)
- Bewerbung um einen Austauschplatz (bis zum 15.03. eines Jahres): Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung zum Auslandsjahr oder direkt bei Ihrer/Ihrem Studiengangsverantwortlichen.
- Zuteilung eines Austauschplatzes: Sie werden über die Zuteilung der Studienplätze informiert und durch das International Office der HS Bochum bei den jeweiligen Partnerhochschulen nominiert.
- Selbständige fristgerechte Bewerbung bei der Gasthochschule: Nach der Nominierung erhalten Sie eine E-Mail von Ihrer Gasthochschule mit den notwendigen Informationen bzgl. der Bewerbung (Bewerbungsfrist, Bewerbungsunterlagen, Kursinformationen,...).
- Anmeldung der Leistungen im Auslandsstudienjahr/Auslandssemester: Die im Ausland zu belegenden Lehrveranstaltungen werden in Absprache mit der/dem Studiengangsverantwortlichen festgelegt.
- Anerkennung der Leistungen aus dem Auslandsstudium: Nach Beendigung des Auslandsstudienaufenthaltes erhalten Sie von Ihrer ausländischen Gasthochschule eine Übersicht Ihrer dort erbrachten Prüfungsleistungen ("Transcript of Records"). Diese müssen Sie im Studienbüro 4 abgeben. Informationen zur Umrechnung der ausländischen Noten erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss.
Kosten
Grundsätzlich müssen Sie die Kosten für den Auslandsaufenthalt selbst tragen. Zu den Kosten gehören unter anderem:
- Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Internet, Bücher,...)
- Ggf. Studiengebühren und / oder Verwaltungsgebühren an der ausländischen Hochschule
- Semesterbeiträge der HS Bochum: Auch während des Auslandsjahres müssen Sie weiterhin an der HS Bochum eingeschrieben sein. Sie müssen sich also zurückmelden und den Semesterbeitrag zahlen. Für das Auslandsjahr können Sie an den Studierendenservice jedoch einen Antrag auf Befreiung der VRR-Kosten stellen. Diesen sollten Sie stellen bevor Sie sich zum nächsten Semester zurückmelden. Der zu zahlende Betrag ist dann in der Selbstbedienungsfunktion ersichtlich. Der Antrag ist zu jedem Semester (während des Auslandsaufenthaltes) erneut zu stellen! Das Antragsformular finden Sie hier.
Finanzierung
Auskunft über Förderungsmöglichkeiten für Ihr Auslandsstudium erteilt das International Office der Hochschule Bochum.
Alternativ zum einjährigen Auslandsstudium können Sie einen einsemestrigen Auslandsstudienaufenthalt im Umfang von 30 Leistungspunkten (Details: siehe Punkt „Auslandsstudienjahr/Auslandssemester) kombiniert mit einem Praktikum im Ausland im Umfang von 30 Leistungspunkten absolvieren.
Die Ordnung zum Auslandspraktikum finden Sie hier.
Voraussetzungen
Zum Auslandspraktikum können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungen des ersten Studienjahres abgeschlossen haben. Das Auslandspraktikum kann frühestens im 5. Fachsemester absolviert werden.
Anforderungen
- Das Auslandspraktikum umfasst 18 Wochen mit jeweils fünf Arbeitstagen pro Woche und acht Arbeitsstunden pro Tag und fängt am 01.03. für das Sommersemester und am 01.09. für das Wintersemester an. In Ausnahmefällen kann bis zu zwei Wochen vor oder nach diesen Stichtagen begonnen werden.
- Das Auslandspraktikum muss im betriebswirtschaftlichen Bereich absolviert werden und ist in der Ihrem Studiengang entsprechenden Sprachrichtung abzuleisten.
- Das Auslandspraktikum wird durch virtuelle Coaching-Einheiten begleitet und Sie müssen ein Portfolio erstellen.
Das Spezialisierungsstudium findet im 3. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 4. Studienjahr) oder im 4. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 3. Studienjahr) statt. Es dient der fachlichen Vertiefung der Studieninhalte aus den ersten beiden Studienjahren und der Spezialisierung insbesondere innerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Die Kern-, Erweiterungs- und Ergänzungsmodule können Sie entsprechend Ihrer Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten wählen.
Struktur des 3. / 4. Studienjahres
Pflichtmodule:
- Mitarbeiterführung im internationalen Kontext (5. bzw. 7. Sem.)
- Interkulturelle Kompetenzen (5. bzw. 7. Sem.)
Zu wählen sind zusätzlich folgende Module:
- 2 Kernmodule (5.+6. Sem. bzw. 7.+8. Sem.)
- 1 Erweiterungsmodul (5. bzw. 7. Sem.)
- 1 Ergänzungsmodul (5. bzw. 7. Sem.)
- 1 weiteres Ergänzungs- oder Erweiterungsmodul (6. bzw. 8. Sem.)
Im Rahmen der Bachelorarbeit gilt es, eine wirtschaftswissenschaftliche Themenstellung wissenschaftlich fundiert, eigenständig und innnerhalb eines eng vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten.
Zur Bachelorarbeit können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie
- die Leistungspunkte der Module der ersten zwei Studienjahre vollständig und
- mind. weitere 25 Leistungspunkte des dritten oder vierten Studienjahres erbracht haben.
Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. 9 Wochen. Nach Abgabe der Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Es handelt sich dabei um eine mündliche Prüfung zur Verteidigung der Arbeit und Abfrage von Inhalten des Studiums.
Beachten Sie bitte, dass Sie eigenständig den/die Erstbetreuer*in für Ihre Bachelorarbeit finden müssen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung Ihrer Abschlussarbeit. Eine Übersicht der im Fachbereich Wirtschaft abgedeckten Fachgebiete finden Sie hier.
Wichtige Informationen für Studierende (Prüfungsordnung von 2019)
Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2019/20, jedoch vor dem Wintersemester 2022/23 in einen der folgenden Studiengänge eingeschrieben haben:
- International Business and Management (Deutsch-Englisch)
- International Business and Management (Deutsch-Französisch)
- International Business and Management (Deutsch-Italienisch)
- International Business and Management (Deutsch-Russisch)
- International Business and Management (Deutsch-Spanisch)
- International Business and Management (Deutsch-Türkisch)
Verpflichtender Bestandteil der Studiengänge International Business and Management ist ein Auslandsaufenthalt, welcher im dritten oder vierten Studienjahr absolviert wird.
Der Auslandsaufenthalt kann in Form eines einjährigen Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule oder in Form eines einsemestrigen Studienaufenthaltes kombiniert mit einem Praktikum im Ausland erfolgen.
Für den Studienaufenthalt im Ausland besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen an einer Partnerhochschule oder an einer Hochschule Ihrer freien Wahl zu verbringen. Eine Übersicht unserer Partnerhochschulen finden Sie hier.
Voraussetzungen
- Die Bewerbung um einen Studienplatz an der ausländischen Hochschule kann frühestens erfolgen, wenn das erste Studienjahr komplett abgeschlossen ist.
- Das Studium im Ausland kann ab dem 5. Fachsemester aufgenommen werden.
Anforderungen
Folgende Leistungen müssen im Auslandsstudienjahr/Auslandssemester erbracht werden:
- Sie müssen insgesamt 60 ECTS-Punkte (Auslandsstudienjahr) bzw. 30 ECTS-Punkte (Auslandssemester) erbringen.
- Davon müssen mindestens 75% in der Sprache absolviert werden, die der Sprachrichtung Ihres Studiengangs entspricht.
- Mind. 50% der im Ausland belegten Lehrveranstaltungen müssen aus dem Bereich BWL stammen.
- Die übrigen Prüfungsleistungen können Sie frei wählen.
Ablauf (Studienaufenthalte an Partnerhochschulen)
- Bewerbung um einen Austauschplatz (bis zum 15.03. eines Jahres): Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung zum Auslandsjahr oder direkt bei Ihrer/Ihrem Studiengangsverantwortlichen.
- Zuteilung eines Austauschplatzes: Sie werden über die Zuteilung der Studienplätze informiert und durch das International Office der HS Bochum bei den jeweiligen Partnerhochschulen nominiert.
- Selbständige fristgerechte Bewerbung bei der Gasthochschule: Nach der Nominierung erhalten Sie eine E-Mail von Ihrer Gasthochschule mit den notwendigen Informationen bzgl. der Bewerbung (Bewerbungsfrist, Bewerbungsunterlagen, Kursinformationen,...).
- Anmeldung der Leistungen im Auslandsstudienjahr/Auslandssemester: Die im Ausland zu belegenden Lehrveranstaltungen werden in Absprache mit der/dem Studiengangsverantwortlichen festgelegt.
- Anerkennung der Leistungen aus dem Auslandsstudium: Nach Beendigung des Auslandsstudienaufenthaltes erhalten Sie von Ihrer ausländischen Gasthochschule eine Übersicht Ihrer dort erbrachten Prüfungsleistungen ("Transcript of Records"). Diese müssen Sie im Studienbüro 4 abgeben. Informationen zur Umrechnung der ausländischen Noten erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss.
Kosten
Grundsätzlich müssen Sie die Kosten für den Auslandsaufenthalt selbst tragen. Zu den Kosten gehören unter anderem:
- Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Internet, Bücher,...)
- Ggf. Studiengebühren und / oder Verwaltungsgebühren an der ausländischen Hochschule
- Semesterbeiträge der HS Bochum: Auch während des Auslandsjahres müssen Sie weiterhin an der HS Bochum eingeschrieben sein. Sie müssen sich also zurückmelden und den Semesterbeitrag zahlen. Für das Auslandsjahr können Sie an den Studierendenservice jedoch einen Antrag auf Befreiung der VRR-Kosten stellen. Diesen sollten Sie stellen bevor Sie sich zum nächsten Semester zurückmelden. Der zu zahlende Betrag ist dann in der Selbstbedienungsfunktion ersichtlich. Der Antrag ist zu jedem Semester (während des Auslandsaufenthaltes) erneut zu stellen! Das Antragsformular finden Sie hier.
Finanzierung
Auskunft über Förderungsmöglichkeiten für Ihr Auslandsstudium erteilt das International Office der Hochschule Bochum.
Alternativ zum einjährigen Auslandsstudium können Sie einen einsemestrigen Auslandsstudienaufenthalt im Umfang von 30 Leistungspunkten (Details: siehe Punkt „Auslandsstudienjahr/Auslandssemester) kombiniert mit einem Praktikum im Ausland im Umfang von 30 Leistungspunkten absolvieren.
Die Ordnung zum Auslandspraktikum finden Sie hier.
Voraussetzungen
Zum Auslandspraktikum können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungen des ersten Studienjahres abgeschlossen haben. Das Auslandspraktikum kann frühestens im 5. Fachsemester absolviert werden.
Anforderungen
- Das Auslandspraktikum umfasst 18 Wochen mit jeweils fünf Arbeitstagen pro Woche und acht Arbeitsstunden pro Tag und fängt am 01.03. für das Sommersemester und am 01.09. für das Wintersemester an. In Ausnahmefällen kann bis zu zwei Wochen vor oder nach diesen Stichtagen begonnen werden.
- Das Auslandspraktikum muss im betriebswirtschaftlichen Bereich absolviert werden und ist in der Ihrem Studiengang entsprechenden Sprachrichtung abzuleisten.
- Das Auslandspraktikum wird durch virtuelle Coaching-Einheiten begleitet und Sie müssen ein Portfolio erstellen.
Das Spezialisierungsstudium findet im 3. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 4. Studienjahr) oder im 4. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 3. Studienjahr) statt. Es dient der fachlichen Vertiefung der Studieninhalte aus den ersten beiden Studienjahren und der Spezialisierung insbesondere innerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Die Kern-, Erweiterungs- und Ergänzungsmodule können Sie entsprechend Ihrer Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten wählen.
Struktur des 3. / 4. Studienjahres
Pflichtmodule:
- Mitarbeiterführung im internationalen Kontext (5. bzw. 7. Sem.)
- Interkulturelle Kompetenzen (5. bzw. 7. Sem.)
Zu wählen sind zusätzlich folgende Module:
- 2 Kernmodule (5.+6. Sem. bzw. 7.+8. Sem.)
- 1 Erweiterungsmodul (5. bzw. 7. Sem.)
- 1 Ergänzungsmodul (5. bzw. 7. Sem.)
- 1 weiteres Ergänzungs- oder Erweiterungsmodul (6. bzw. 8. Sem.)
Im Rahmen der Bachelorarbeit gilt es, eine wirtschaftswissenschaftliche Themenstellung wissenschaftlich fundiert, eigenständig und innnerhalb eines eng vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten.
Zur Bachelorarbeit können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie
- die Leistungspunkte der Module der ersten zwei Studienjahre vollständig und
- mind. weitere 25 Leistungspunkte des dritten oder vierten Studienjahres erbracht haben.
Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen. Nach Abgabe der Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Es handelt sich dabei um eine mündliche Prüfung zur Verteidigung der Arbeit und Abfrage von Inhalten des Studiums.
Beachten Sie bitte, dass Sie eigenständig den/die Erstbetreuer*in für Ihre Bachelorarbeit finden müssen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung Ihrer Abschlussarbeit. Eine Übersicht der im Fachbereich Wirtschaft abgedeckten Fachgebiete finden Sie hier.
Für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20, jedoch vor dem Wintersemester 2022/23 ihr Bachelorstudium in „International Business and Management“ an der Hochschule Bochum aufgenommen haben, findet die Studiengangsprüfungsordnung vom 07. Oktober 2019 weiterhin mit folgender Maßgabe bis zum Ablauf des Sommersemester 2027 Anwendung.
Die jeweiligen Prüfungen gemäß der Studiengangsprüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan können in dem Prüfungszeitraum des nachfolgend aufgeführten Semesters letztmalig abgelegt werden:
- Prüfungen in Fächern des 1. Fachsemesters: Wintersemester 2023/24
- Prüfungen in Fächern des 2. Fachsemesters: Sommersemester 2024
- Prüfungen in Fächern des 3. Fachsemesters: Wintersemester 2024/25
- Prüfungen in Fächern des 4. Fachsemesters: Sommersemester 2025
- Prüfungen in Fächern des 5. bzw. 7. Fachsemesters: Wintersemester 2026/27
- Prüfungen in Fächern des 6. bzw. 8. Fachsemesters: Sommersemester 2027
Die Bachelorarbeit und das Kolloquium gemäß der Studiengangsprüfungsordnung vom 07. Februar 2019 müssen bis zum 31.08.2027 abgeschlossen sein.
Wichtige Informationen für Studierende (auslaufende Prüfungsordnung von 2012)
Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2019/20 in den Studiengang "International Business and Management (Deutsch-Englisch, -Französisch, -Italienisch, -Portugiesisch/Brasilianisch, -Russisch oder -Spanisch)" eingeschrieben haben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Auslaufen der Prüfungsordnung von 2012 (siehe "Letztmalige Prüfungstermine")!
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Studiengänge International Business and Management liegt der Fokus der Schlüsselkompetenzen im Bereich Fremdsprachenkompetenz. Als Studentin bzw. Student des IBM belegen Sie durchgängig Veranstaltungen in der gewählten Fremdsprache, um Ihre Sprachkompetenzen optimal ausweiten zu können. Sie erhalten zudem in den ersten beiden Semestern eine Einführung in die Bereiche "Wissenschaftliche Arbeitstechniken", "Projektmanagement" sowie "Diversity, Gesprächsführung und Konfliktmanagement". Im Spezialisierungsstudium wird das Modul "Interkulturelle Kompetenzen" absolviert.
Verpflichtender Bestandteil der Studiengänge International Business and Management ist ein Auslandsstudienjahr, welches im dritten oder vierten Studienjahr absolviert wird. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dieses Auslandsjahr an einer Partnerhochschule oder an einer Hochschule Ihrer freien Wahl zu verbringen.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Partnerhochschulen.
Voraussetzungen
- Das erste Studienjahr muss vollständig abgeschlossen sein.
- Es dürfen maximal 2 Module aus dem zweiten Studienjahr offen sein.
Anforderungen
Folgende Leistungen müssen im Ausland erbracht werden:
- Sie müssen insgesamt 60 ECTS-Punkte erbringen.
- Davon müssen mehr als 50% in der Sprache absolviert werden, die der Sprachrichtung Ihres Studiengangs entspricht.
- Mind. 50% der im Ausland belegten Lehrveranstaltungen müssen aus dem Bereich BWL stammen.
- Die übrigen Leistungen können Sie frei wählen.
Ablauf (Studienaufenthalte an Partnerhochschulen)
- Bewerbung um einen Austauschplatz (bis zum 01.04. eines Jahres): Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung zum Auslandsstudienjahr oder direkt bei Ihrer/Ihrem Studiengangsverantwortlichen.
- Zuteilung eines Austauschplatzes: Sie werden über die Zuteilung der Studienplätze informiert und durch das International Office der HS Bochum bei den jeweiligen Partnerhochschulen nominiert.
- Selbständige fristgerechte Bewerbung bei der Gasthochschule: Nach der Nominierung erhalten Sie eine E-Mail von Ihrer Gasthochschule mit den notwendigen Informationen bzgl. der Bewerbung (Bewerbungsfrist, Bewerbungsunterlagen, Kursinformationen,...).
- Anmeldung der Leistungen im Auslandsjahr: Die im Ausland zu belegenden Lehrveranstaltungen werden in Absprache mit der/dem Studiengangsverantwortlichen festgelegt. Bitte reichen Sie hierfür vor Beginn Ihres Auslandsstudiums folgendes Formular ein:
- bei Studienaufenthalten im Rahmen des Erasmus-Programms: "Learning Agreement" im Erasmus+ Format"
- bei Studienaufenthalten außerhalb des Erasmus-Programms: "Anmeldung von Leistungen im Auslandsjahr"
- Anerkennung der Leistungen aus dem Auslandsjahr: Nach Beendigung des Auslandsjahres erhalten Sie von Ihrer ausländischen Gasthochschule eine Übersicht Ihrer dort erbrachten Prüfungsleistungen ("Transcript of Records"). Diese müssen Sie im Studienbüro 4 abgeben. Informationen zur Umrechnung der ausländischen Noten erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss.
Kosten
Grundsätzlich müssen Sie die Kosten für das Auslandsstudienjahr selbst tragen. Zu den Kosten gehören unter anderem:
- Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Internet, Bücher,...)
- Ggf. Studiengebühren und / oder Verwaltungsgebühren an der ausländischen Hochschule
- Semesterbeiträge der HS Bochum: Auch während des Auslandsstudienjahres müssen Sie weiterhin an der HS Bochum eingeschrieben sein. Sie müssen sich also zurückmelden und den Semesterbeitrag zahlen. Für das Auslandsstudienjahr können Sie an den Studierendenservice jedoch einen Antrag auf Befreiung der VRR-Kosten stellen. Diesen sollten Sie stellen bevor Sie sich zum nächsten Semester zurückmelden. Der zu zahlende Betrag ist dann in der Selbstbedienungsfunktion ersichtlich. Der Antrag ist zu jedem Semester (während des Auslandsaufenthaltes) erneut zu stellen! Das Antragsformular finden Sie hier.
Finanzierung
Auskunft über Förderungsmöglichkeiten für Ihr Auslandsstudium erteilt das International Office der Hochschule Bochum.
Das Pflichtpraktikum dient der praktischen Anwendung vom im Studium erworbener theoretischer Kenntnisse. Es ist im kaufmännischen Bereich zu absolvieren und sollte vorrangig in Abteilungen / Bereichen durchgeführt werden, deren Tätigkeiten mit dem Studienschwerpunkt zusammenhängen.
- Durchführung: Das Pflichtpraktikum ist frühestens nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Semesters und spätestens bis zur Zulassung der Bachelorarbeit zu erbringen. Es kann im In- oder Ausland absolviert werden. Das Pflichtpraktikum wird nicht betreut.
- Dauer: 6 Wochen in Vollzeit
- Anerkennung: Dem Studienbüro 4 ist nach Beendigung des Pflichtpraktikums eine Bescheinigung der Unternehmung vorzulegen. Das Pflichtpraktikum ist unbenotet.
Detaillierte Informationen finden Sie in der "Ordnung zum Pflichtpraktikum". Bei Fragen hilft Ihnen das Studienbüro 4 sowie der Prüfungsausschuss weiter.
Das Spezialisierungsstudium findet im 3. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 4. Studienjahr) oder im 4. Studienjahr (bei Absolvierung des Auslandsjahres im 3. Studienjahr) statt. Es dient der fachlichen Vertiefung der Studieninhalte aus den ersten beiden Studienjahren und der Spezialisierung innerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Die Vertiefungsmodule und das Ergänzungsmodul können Sie entsprechend Ihrer Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten wählen.
Struktur des 3. / 4. Studienjahres
Pflichtmodule:
- Internationales Management (5. / 7. Sem.)
- Interkulturelle Kompetenzen (6. / 8. Sem.)
Zu wählen sind zusätzlich folgende Module:
- 2 Vertiefungsmodule A+B (5.+6. Sem. / 7.+8. Sem.)
- 1 Vertiefungsmodul (5. / 7. Sem.)
- 1 Ergänzungsmodul (5. / 7. Sem.)
Im Rahmen der Bachelorarbeit gilt es, eine wirtschaftswissenschaftliche Themenstellung wissenschaftlich fundiert, eigenständig und innnerhalb eines eng vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten.
Zur Bachelorarbeit können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie
- die Leistungspunkte der Module der ersten zwei Studienjahre vollständig und
- mind. weitere 24 Leistungspunkte des dritten oder vierten Studienjahres erbracht haben sowie
- das Pflichtpraktikum im kaufmännischen Bereich von sechs Wochen nachweisen können.
Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen. Nach Abgabe der Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Es handelt sich dabei um eine mündliche Prüfung zur Verteidigung der Arbeit und Abfrage von Inhalten des Studiums.
Beachten Sie bitte, dass Sie eigenständig den/die Erstbetreuer*in für Ihre Bachelorarbeit finden müssen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung Ihrer Abschlussarbeit. Eine Übersicht der im Fachbereich Wirtschaft abgedeckten Fachgebiete finden Sie hier.
Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/20 ihr Bachelorstudium in „International Business and Management“ an der Hochschule Bochum aufgenommen haben, findet die Studiengangsprüfungsordnung vom 13. Februar 2012 weiterhin mit folgender Maßgabe bis zum Ablauf des Sommersemester 2024 Anwendung.
Die jeweiligen Prüfungen gemäß der Studiengangsprüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan können in dem Prüfungszeitraum des nachfolgend aufgeführten Semesters letztmalig abgelegt werden:
- Prüfungen in Fächern des 1. Fachsemesters: Wintersemester 2020/21
- Prüfungen in Fächern des 2. Fachsemesters: Sommersemester 2021
- Prüfungen in Fächern des 3. Fachsemesters: Wintersemester 2021/22
- Prüfungen in Fächern des 4. Fachsemesters: Sommersemester 2022
- Prüfungen in Fächern des 5. Fachsemesters: Wintersemester 2022/23
- Prüfungen in Fächern des 6. Fachsemesters: Sommersemester 2023/24
- Prüfungen in Fächern des 7. Fachsemesters: Wintersemester 2023/24
- Prüfungen in Fächern des 8. Fachsemesters: Sommersemester 2024
Die Bachelorarbeit und das Kolloquium gemäß der Studiengangsprüfungsordnung vom 13. Februar 2012 müssen bis zum 31.08.2024 abgeschlossen sein.
Auf Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen haben, findet auf Antrag die ab dem Wintersemester 2019/20 geltende Prüfungsordnung Anwendung. Diesen Antrag erhalten Sie im Studienbüro 4.
Studiengangsmanagement
Fragen zum Studium an der HS Bochum beantwortet Ihnen:
Am Hochschulcampus 1
44801 Bochum
Sprechstunde:
Mo. und Di., 09.30 - 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Bei Fragen zum Auslandsjahr kontaktieren Sie uns bitte unter: