FAQ
Welche Voraussetzungen sollten dual Studierende mitbringen?
- Die dual Studierenden müssen über die nötige Hochschulzugangsberechtigung [Abitur oder Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)] verfügen.
- Sinnvoll für den Studienerfolg wäre, wenn sie Interesse für Mathematik und Physik mitbringen.
- Ansonsten entscheiden Sie unternehmensintern über die Eignung Ihrer zukünftigen Mitarbeiter.
Woher bekommen wir geeignete Bewerber/innen?
Durch die übliche Stellenausschreibung Ihres Unternehmens und durch die Unterstützung der Hochschule Bochum:
- Wir nehmen Sie gerne in die Liste unserer Kooperationsunternehmen auf, die wir auf Messen und Schulbesuchen an interessierte Schüler*innen aushändigen.
- Außerdem veröffentlichen wir gerne Ihre Stellenangebote auf unserer Internetseite.
Habe ich ein Mitbestimmungsrecht, bei der Wahl des Ausbildungsberufs, Studiengangs sowie der Vertiefungsmöglichkeit?
Ja! Sie bestimmen den Ausbildungsberuf und den Studiengang.
- Vorgehensweise: In Ihrer Stellenanzeige benennen Sie den/die Ausbildungsberuf/e und den/die gewünschten Studiengang/Studiengänge.
- Bei mehreren Möglichkeiten entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Bewerber, welche Kombination den Neigungen am besten entspricht.
- Im Bewerbungsgespräch und/oder im weiteren Verlauf des Studiums besprechen Sie mit dem/der Bewerber/in gewünschte Vertiefungsmöglichkeiten.
Wo erhalte ich Informationen über die Studieninhalte und welche Vertiefungsmöglichkeiten gibt es im Studiengang?
- Auf den Internetseiten der Hochschule können Sie die Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und Prüfungsordnungen einsehen.
- Gerne senden wir Ihnen diese auch zu und beraten Sie.
Haben Kooperationsunternehmen bindende Verpflichtungen gegenüber der Hochschule Bochum?
- Nein! Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihrem Unternehmen und der Hochschule Bochum.
- Auf diese Weise können Sie bedarfsgerecht und flexibel in Ihrer Personalplanung agieren.
KIA: Gibt es einen speziellen Vertrag über die 2-jährige verkürzte Ausbildung?
- Nein! Zugrunde gelegt wird der in der jeweiligen Branche gültige Ausbildungsvertrag, der über 2 Jahre abgeschlossen wird.
- Unter Punkt h oder als Anlage muss vermerkt werden, dass es sich um ein duales Studium in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bochum handelt.
KIA: Kann ein Vertrag über die gesamten 4,5 Jahre geschlossen werden, um die Einbindung nach der Ausbildung direkt zu regeln?
- Nein! Bei KIA ist nur ein Ausbildungsvertrag für die 2-jährige Ausbildungsdauer abzuschließen.
- Mögliche Bindungsmöglichkeiten im Vollzeitstudium müssen mit dem/der Studierenden zusätzlich vereinbart werden (z.B. ein anschließender Werkstudentenvertrag).
- Bei KIS wird direkt ein Vertrag über 4,5 Jahre geschlossen.
KIA: Muss der/die Studierende auch während des Vollzeitstudiums von meinem Unternehmen bezahlt werden?
- Nein! Während der 2-jährigen Ausbildung gilt die übliche Ausbildungsvergütung.
- Die Bezahlung im Anschluss wird individuell ausgehandelt. In der Regel erfolgt die Weiterbeschäftigung als Werksstudent*in oder als Facharbeiter*in.
Kann ich ohne Einwilligung des/der Studierenden den aktuellen Leistungsstand im Studium abfragen?
- Nein! Aufgrund der Datenschutzbestimmungen darf die Hochschule ohne Einwilligung des/der Studierenden keine Daten an Dritte weitergeben.
- Es können jedoch individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen sowie dem/der dual Studierenden ausgehandelt werden z. B. bzgl. des Nachweises über anstehende und bestandene Prüfungen.
Gibt es weitere Kooperationsmöglichkeiten mit der Hochschule Bochum?
- Ja! Gerne können wir Sie über weitere Kooperationsmöglichkeiten informieren.
- Beispielsweise: Bachelor- und Masterarbeiten, Praxisphasen, Stipendienprogramme, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Drittmittel, Nutzung von Hochschul-Know-how.