Härtefallanträge
Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Viele setzen auf diese Sonderanträge zu große Hoffnungen. Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als "Sonderfall" anerkannt werden. Gründe, die Sie anführen, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten. Legen Sie deshalb an Ihre eigene Begründung einen strengen Maßstab an.
Der Härtefallantrag (formloses Schreiben) muss mit Begründung bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der Hochschule Bochum eingereicht werden.
Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen. Welche Belege dies sein können, ist bei den Beispielen für einen begründeten Antrag aufgeführt. Folgenden Leitgedanken sollten Sie sich vor Augen halten:
Ihr "Sonderfall" muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen beglaubigt sein.
Weitere Informationen finden Sie auch im diesem Merkblatt.