FAQ zu den Masterstudiengängen
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Masterstudiengängen der Hochschule Bochum.
Bewerbung um einen Masterstudiengang zum Sommersemester 2021
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Hochschule Bochum.
Im Bewerberportal tragen Sie Ihre Daten ein, speichern diese ab und laden Ihre Unterlagen hoch (sofern verlangt).
Solange Sie Ihre Bewerbung/Ihren Antrag noch nicht "abgegeben" haben, können Sie jederzeit Ihre Daten ergänzen. Selbstverständlich können Sie sich auch für mehrere Studiengänge bewerben, wenn Sie die jeweilige Zugangsvoraussetzung erfüllen.
Nach Abgabe der Online-Bewerbung können Sie sich eine Eingangsbestätigung über die eingereichten Bewerbungen im Portal ausdrucken.
Nein. Sie können sich zunächst mit ihrer vorläufigen Durchschnittsnote, welche Sie mit einem Notenspiegel/einer Leistungsübersicht belegen, bewerben.
Anhand des Bachelorzeugnisses, eines endgültigen Notenspiegels oder endgültiger Leistungsübersicht. Sollten Sie Ihre Bewerbung/Ihren Antrag noch nicht abgegeben haben, laden Sie vorstehenden Nachweis bitte im Bewerberportal hoch. Ansonsten übermitteln Sie den Nachweis bitte per Mail an bewerbung-master(at)hs-bochum.de
Beachten Sie bitte die Hinweise zu den Bewerbungs-/Einschreib- und Studienabschlussfristen auf der rechten Seite (Ansicht PC).
Ist ein Studiengang zulassungsfrei, bedeutet das für Sie eine Studienplatzgarantie, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den in Rede stehenden Studiengang erfüllen und die Fristen einhalten.
Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, gibt es eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen. Bei einer höheren Anzahl von Bewerbern auf die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die Studienplätze gemäß der Rangliste im Auswahlverfahren nach Note (NC) und gegebenenfalls weiteren Voraussetzungen z. B. Sprachnachweis oder Auswahlgespräch gemäß der Zugangsvoraussetzungen des entsprechenden Studienganges, vergeben.
Zulassung und Einschreibung in einen Masterstudiengang zum Sommersemester 2021
In zulassungsfreien Masterstudiengängen gelangen Sie nach Abgabe Ihrer Online-Bewerbung/Ihres Antrages direkt zur Online-Immatrikulation.
Sie nehmen die Online-Immatrikulation vor und senden im Anschluss den Antrag auf Immatrikulation unter Beifügung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Bochum.
Sollten Sie (nach erfolgter Online-Immatrikulation, welche bis zum Ablauf der Einschreibfrist „31.03.2021“ möglich ist) noch nicht im Besitz des Studienabschlusses sein, diesen bis zum 30.04.2021 erlangen, übersenden Sie der Hochschule für die abschließende Immatrikulation die vollständigen Immatrikulationsunterlagen bis zum 30.04.2021.
Die Immatrikulation wird erst nach Eingang der vollständigen Immatrikulationsunterlagen vorgenommen, sofern die Zugangsvoraussetzung erfüllt wird.
Bei Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzung wird die Einschreibung versagt.
Beachten Sie bitte unbedingt die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Hochschule unter bewerbung-master(at)hs-bochum.de
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden Ihre Daten/Ihre hochgeladenen Unterlagen hinsichtlich der Erfüllung der Zugangsvoraussetzung geprüft.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Studienplätze gemäß der Rangliste nach der Note (NC) vergeben.
Die Zulassungen erfolgen ausschließlich über das Bewerberportal. Sie erhalten via Mail/ Statusanmerkung die Mitteilung über die erfolgte Zulassung. Zulassungsbescheide via Postweg werden nicht versandt.
Nehmen Sie bitte zeitgleich an die Zulassung (zwecks Fristwahrung) die Online-Immatrikulation vor und senden die erforderlichen Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist (siehe Zulassungsbescheid; als PdF-Dokument im Bewerberportal hinterlegt) an die Hochschule, damit die abschließende Immatrikulation vorgenommen werden kann.
Mit dem Zulassungsbescheid (bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen). Innerhalb der angegebenen Frist müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen und Ihre Unterlagen an die Hochschule senden.
Die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen sind dem Link innerhalb des Zulassungsbescheides zu entnehmen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Termin nicht einfach verstreichen lassen! Sollten Sie den Termin verstreichen lassen, ohne sich zu melden, verlieren Sie den Anspruch auf diesen Studienplatz!
Bitte melden Sie sich rechtzeitig (innerhalb der entsprechenden Frist) bei der Hochschule Bochum unter bewerbung-master(at)hs-bochum.de
Der Studierendenausweis wird nach der Einschreibung angefertigt und auf dem Postweg zugesandt.
Die Tickets können Sie sich über die Selbstbedienungsfunktion ausdrucken.
Ihre Zugangsdaten/Accountdaten, Studienbescheinigung, die Meldung über die erfolgte Immatrikulation für die Krankenkasse, können Sie sich ebenfalls über die Selbstbedienungsfunktion ausdrucken.
Hinweis:
Die Tickets sind ab dem 01. März 2021 gültig.
Fristen
Bitte unbedingt beachten!