FAQs zu den Masterstudiengängen
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Masterstudiengängen der Hochschule Bochum.
Bewerbung um einen Masterstudiengang zum Wintersemester 2023/24
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule Bochum.
Die Bewerbung für einen zulassungsfreien Masterstudiengang (ohne NC), 1. Fachsemester, ist ab Anfang Juni 2023 bis zum 30.09.2023 möglich.
Die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang (mit NC), 1. Fachsemester, ist ab Anfang Juni 2023 bis zum 15.07.2023 möglich.
Im Bewerberportal tragen Sie Ihre Daten ein und speichern diese ab. Sofern verlangt (bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen) laden Sie Ihre Unterlagen hoch.
Solange Sie Ihre Bewerbung/Ihren Antrag noch nicht "abgegeben" haben, können Sie jederzeit Ihre Daten ergänzen. Selbstverständlich können Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllen.
Sobald Sie Ihren Antrag "abgegeben" haben, können Sie keine Änderungen vornehmen.
Nach Abgabe der Online-Bewerbung können Sie sich eine Eingangsbestätigung über die eingereichten Bewerbungen im Portal ausdrucken.
Vorsicht: Wenn Sie den Antrag "zurückziehen" können Sie sich nicht noch einmal für diesen Studiengang bewerben und einschreiben.
Bitte wenden Sie sich für evtl. Korrekturen an: "Bewerbung/Einschreibung" (Masterstudiengänge); bewerbung-master@hs-bochum.de
Solange sich Ihre Bewerbung noch nicht im Status gültig befindet können Sie den Antrag zurückziehen, bearbeiten und anschließend erneut abgeben.
Befindet sich die Bewerbung bereits im Status gültig, schicken Sie bitte eine Mail mit Ihren Änderungswünschen an bewerbung-master@hs-bochum.de.
Achtung: Das Zurückgeben eines Platzes ist nicht rückgängig zu machen!
Nein. Sie können sich zunächst mit ihrer vorläufigen Durchschnittsnote, welche Sie mit einem Notenspiegel/einer Leistungsübersicht belegen, bewerben.
Bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen Angewandte Nachhaltigkeit und International Management dürfen - zwecks Verfahrensbeteiligung - nicht mehr als 30 ECTS bis zum Studienabschluss fehlen; die geforderte Mindestnote von 2,59 oder besser ist weitere Voraussetzung, damit die Bewerbung bei der Studienplatzvergabe Berücksichtigung finden kann.
Bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen Mediamanagement und Projektentwicklung muss die Gesamtnote des Studiums am 15.07.2023 feststehen und nachweislich belegt sein. Ansonsten kommt eine Verfahrensbeteiligung nicht in Betracht.
Anhand des Bachelorzeugnisses, eines endgültigen Notenspiegels oder endgültiger Leistungsübersicht. Den Nachweis über den Studienabschluss übersenden Sie bitte als PDF-Datei per Mail an bewerbung-master(at)
Beachten Sie bitte die Hinweise zu den Bewerbungs-/Einschreib- und Studienabschlussfristen auf der rechten Seite (Ansicht PC).
Ist ein Studiengang zulassungsfrei, bedeutet das für Sie eine Studienplatzgarantie, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den in Rede stehenden Studiengang erfüllen und die Fristen einhalten.
Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, gibt es eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen. Bei einer höheren Anzahl von Bewerbern auf die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die Studienplätze gemäß der Rangliste im Auswahlverfahren nach Note (NC) und gegebenenfalls weiteren Voraussetzungen z. B. Sprachnachweis oder Auswahlgespräch gemäß der Zugangsvoraussetzungen des entsprechenden Studienganges, vergeben.
Zulassung und Einschreibung in einen Masterstudiengang zum Wintersemester 2023/24
Hier finden Sie in Kürze aktuelle Informationen
Fristen
Bitte unbedingt beachten!