Alle notwendigen Fahrten zwischen den beiden Standorten „Am Hochschulcampus“ und „Am Gesundheitscampus“, die in Abstimmung mit dem/der Fachvorgesetzten erfolgen, sind bis auf Weiteres als Dienstreise genehmigt. Ein separater Antrag in der Reisekostenstelle im Dezernat 2 – Personalmanagement ist aktuell daher nicht erforderlich. Die durch einen Standortwechsel entstandenen Mehrkosten (z.B. durch zusätzliche Fahrtkosten) sind selbstverständlich erstattungsfähig und können mit entsprechendem Antrag geltend gemacht werden.
Die Anträge können gerne an das Funktionspostfach dienstreisen(at)
Sie finden diese Meldung auch im Intranet der HSBO, auf das Sie von den lokal verbundenen Rechnern an den Standorten (seit dem 3.3.2025 auch “Gesundheitscampus”) und aus den zugehörigen VPN (Virtual Private Network) zugreifen können*. Mehr Informationen zum aktuellen Stand des Intranetzugriffs.
*Ein alternativer Zugriff auf der Basis von Anmeldedaten auf das Intranet für Mitarbeitende am Gesundheitscampus ist z.Z. noch in Arbeit.