Ausschüsse
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Organ des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwesen und zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit keine andere Zuständigkeit ausdrücklich bestimmt ist. Um seine Aufgaben wahrzunehmen, kann der Fachbereichsrat Ausschüsse, Beauftragte, Kommissionen, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen wählen, bestimmen und/oder beauftragen.
Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind grundsätzlich öffentlich. Eine Ausnahme bilden Tagesordnungspunkte zu Personalentscheidungen.
Im Fachbereichsrat sind Mitglieder aller vier Statusgruppen der Hochschule Bochum vertreten: Professor:innen, akademische Mitarbeiter:innen, weitere Mitarbeiter:innen aus TuV sowie Studierende.
Die Amtszeit des Fachbereichsrats beträgt zwei Jahre, die Vertreter:innen der Studierenden im Fachbereichsrat werden jeweils für ein Jahr gewählt.
Der Vorsitzende des Fachbereichsrates ist der Dekan, seine Vertreter sind die Prodekane.
Vorsitzender
Mitglieder
- Prof. Dr.-Ing. Andrej Albert (Prodekan)
- Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch (Prodekan)
- Prof. Dr.-Ing. Matthias Baitsch
- Prof. Dr.-Ing. Karsten Dörendahl
- Louisa Heitkämper (Stud)
- Prof. Dr. Peter Hense
- Finn Hüsten (Stud)
- Sonja Köllmann (Stud)
- Prof. Dr.-Ing. Iris Mühlenbruch
- Prof. Dr. techn. Jörgen Robra
- Prof. Dr.-Ing. Sebastian Seipel
- Dipl.-Ing. Martin Vogel (wiMa)
- Anja Vössing-Guth (TuV)
Studienbeirat
Der Studienbeirat berät den Dekan und den Fachbereichsrat in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen.
- Prof. Dr.-Ing. Andrej Albert
- Prof. Dr.-Ing. Iris Mühlenbruch
- Dipl.-Ing. Martin Vogel
- Theresa Zylstra
- Maike Laurenz
- Johannes Schmidt
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss trifft Maßnahmen zur Prüfungsorganisation oder veranlasst diese. Er ist zuständig für die Behandlung von Widersprüchen gegen in Prüfungen gegebene Noten und Beurteilungen sowie für Entscheidungen bei Widersprüchen gegen ein Prüfungsverfahren.
Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen
Vorsitzender
- Prof. Dr. techn. Jörgen Robra
Vertreter
- Prof. Dr.-Ing. Karsten Dörendahl
Mitglieder
- Prof. Dr.-Ing. Martin Mertens
- Prof. Dr. Anke Nellesen
- Clara Walsemann M.Sc.
- Theresa Zylstra (stud. M.Sc.)
- Tim Bestgen (stud. B.Sc.)
Prüfungsausschuss Umweltingenieurwesen und RES
Vorsitzender
- Prof. Dr. Gerrit Höfker
Vertreter
- Prof. Dr.-Ing. Peter Hense
Mitglieder
- Prof. Dr.-Ing. Iris Mühlenbruch
- Prof. Dr.-Ing. Mandy Gerber
- Felix Simon M.Sc.
- Finn Hüsten (stud. B.Sc.)
- Tobias Wolf (stud. B.Sc.)
Ausnahmeregelungen im Prüfungswesen aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie
Ausnahmeregelungen im Prüfungswesen aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie
(Gültig für das WS2021/22)
Anmeldung zu Prüfungen:
Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgt stets über die Selbstbedienungsfunktion des Studierendenservice und ist nur innerhalb der auf der Homepage angegeben Fristen möglich.
Nach Fristablauf sind keine Prüfungsanmeldungen mehr möglich!Abmeldung von Prüfungen:
Abmeldungen von Prüfungen sind über die Selbstbedienungsfunktion bis einen Tag vor dem Prüfungstermin möglich.Erkrankung:
Bei Erkrankung am Tag der Prüfung ist im Wintersemester 2021/22 keine Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit erforderlich.Eine Mitteilung per E-Mail über die Erkrankung muss dem Studienbüro aber spätestens sieben Kalendertage nach dem Prüfungstag vorliegen.
Zusätzlicher Prüfungsversuch:
Bei den Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 gibt es bei Nichtbestehen generell keinen zusätzlichen Prüfungsversuch mehr.
(Es gibt keine Freiversuchsregelung mehr!)
Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und Prüfungseinsicht:
Für die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse gelten wieder die in der Rahmenprüfungsordnung und Studiengangsprüfungsordnung geregelten Fristen.
Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen kann nur auf Antrag bei der Prüferin bzw. dem Prüfer erfolgen.
Vorpraktikum
Das gesamte Vorpraktikum muss zu Beginn des 3. Fachsemesters nachgewiesen werden. Hier gibt es gegenüber der Regelung der Prüfungsordnung keine Fristverlängerung mehr.
Prüfungen der Module des 3. Studienjahres:
Die Zugangsbeschränkungen zu den Prüfungen der Module des 3. Studienjahres gemäß § 7 Absätze 2 und 3 der Studiengangsprüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen sowie gemäß § 8 Absätze 1 und 2 der Studiengangsprüfungsordnung des Kooperativen Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen sind wieder ohne Einschränkung gültig.
Geänderte Prüfungsformen:
Mit Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule wurde die Prüfungsform einiger Module gegenüber der Regelung im Modulhandbuch geändert. Die Änderungen sind spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn im auf der Homepage veröffentlichten Prüfungsplan ersichtlich.
Jörgen Robra
Bochum, den 13.01.22
Fachbereichsbeirat
Dr.-Ing. Dieter Lehnen | ZPP Ingenieure |
Dipl.-Ing. Christoph Matten | Stadt Bochum, Tiefbauamt |
Prof. Dr. Inga Moeck | Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik |
Dipl.-Ing. Johannes Römer | Tohr Bauphysik |
Dipl.-Ing. Michael Vieten | IGS - Ingenieurgesellschaft Stolz |
Dipl.-Ing. Turadj Zarinfar | zarinfar |