Prüfungsausschuss Maschinenbau
Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er entscheidet u.a. über Widersprüche gegen Noten, Bewertungen und Prüfungsverfahren sowie über die Anerkennung von Leistungen.
Vorgehen bei Fragen zu Prüfungsthemen (bitte in dieser Reihenfolge):
- Prüfungsordnung Ihres Studiengangs lesen (inkl. Rahmenprüfungsordnung; Links unten rechts).
- Informationen auf dieser Seite und beim Studienbüro prüfen.
- Ggf. KI-Vorabberatung nutzen (siehe unten).
- Falls nötig: an die zuständigen Mitarbeitenden des Studienbüros 3 wenden
(auch offiziellen Schriftverkehr und Anmeldungen zu Abschlussarbeiten zunächst dorthin senden). - Bei weiterem Klärungsbedarf: Termin bei mir vereinbaren – per E-Mail mit kurzer Problembeschreibung, Matrikelnummer und Prüfungsordnung (derzeit: 2019) und gerne einer Telefonnummer für Rückfragen. Bei Themen wie Anerkennungen, Verriegelungen, Schwerpunkten etc. bitte aktuellen Leistungsnachweis mitsenden (ich kann keine Noten einsehen).
Wichtig:
- Antworten erfolgen nur auf E-Mails von Ihrer Hochschuladresse („…@stud.hs-bochum.de“) mit vollem Namen und aussagekräftigem Betreff. Andernfalls ist keine Identitätsprüfung möglich.
Infos zum Mailzugang: https://www.hochschule-bochum.de/meinebo/ → „Mailserver für Studierende“ - Bitte lesen Sie diese Seite sorgfältig, bevor Sie anfragen. Ich priorisiere komplexe Anliegen und beantworte keine Fragen, die hier bereits geklärt sind.
- Ich kann keine Ausnahmen von der Prüfungsordnung machen – auch nicht bei versäumten Fristen.
- Beschwerden über Dozenten (zu schwer, nicht erreichbar,…) sind besser beim Dekan aufgehoben, Fragen zum Studienverlauf bei den Studienfachberatern
Bitte lesen Sie vor Anfragen sorgfältig folgende Hinweise!
Ich biete Ihnen eine KI-gestützte Vorabberatung an, insbesondere zur Anerkennung von Prüfungsleistungen. Das Tool liefert erste Einschätzungen u. a. zu Studienverlauf, Schwerpunkten, Hochschulwechsel, allgemeinen Prüfungsthemen oder Verriegelungen.
Wichtig: KI kann Fehler machen. Prüfen Sie alle Aussagen im Modulhandbuch oder anhand der hier bereitgestellten Informationen. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich über die Studienbüros, mich oder die Studienfachberatung.
Das Tool ermöglicht schnelle Orientierung ohne Wartezeit auf Termine oder E-Mail-Antworten und liefert passende Links und Ansprechpartner. Persönliche Beratung bleibt selbstverständlich bestehen – klären Sie einfache Fragen aber bitte möglichst vorab selbst.
Link (nur für Bachelor Maschinenbau):
https://chatgpt.com/g/g-68308a771bf08191868f75ba503b0e01-anerkennung-studienverlauf-und-hochschulwechsel
Das Tool basiert auf ChatGPT, ist jedoch speziell angepasst und liefert daher präzisere Antworten als allgemeine KI-Systeme oder Suchmaschinen. Voraussetzung ist ein (kostenloser) ChatGPT-Account.
Datenschutz-Hinweis: Keine personenbezogenen Daten hochladen bzw. ggf. schwärzen.
Beispiele für die Nutzung:
- Interessen angeben → passende Wahlmodule vorschlagen lassen
- Tipps zum Entwicklungsprojekt erhalten
- Begriffe wie „Testat“ erklären lassen
- Modul aus Bochum + externe Modulbeschreibung (Text, Screenshot, PDF) eingeben → Einschätzung zur Anerkennbarkeit
- Einträge im Excel-Formular „Anerkennung“ prüfen lassen (siehe Anleitung im Formular)
Das Tool befindet sich noch in der Erprobung. Feedback gerne an Prof. Lützig.
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen
Anerkennungen und Vorabauskünfte – Vorgehen (bitte genau beachten):
1. Formular nutzen (verpflichtend):
Verwenden Sie ausschließlich das Formular Anerkennungen Maschinenbau.
- Elektronisch in Excel ausfüllen (nicht handschriftlich!)
- Anleitung im Reiter „Infos“ beachten
- Bearbeitung möglichst am PC (nicht per App), da automatisierte Weiterverarbeitung erfolgt
- Office 365 steht über die Hochschule zur Verfügung
- Neu: Ein KI-Tool zur Vorabeinschätzung ist im Formular verlinkt.
2. Einreichen der Unterlagen:
- Excel-Datei + unterschriebenes Formular (PDF) per E-Mail
- Modulhandbuch der externen Hochschule (Link in Excel oder als PDF). Kein Ausdruck des Modulhandbuchs in Papierform!
- Modulbeschreibungen auf Deutsch oder Englisch (ggf. offizielle Übersetzung - sprechen Sie mich an bevor Sie viel Geld für einen Übersetzer ausgeben)
- Notenspiegel: Scan per Mail an mich, Original oder beglaubigte Kopie ans Studienbüro
Wichtige Hinweise
- Noteneintragung erfolgt ausschließlich im Studienbüro
- Ich prüfe nur die Anerkennbarkeit
Arten der Anerkennung
- Anerkennungsprüfung (regulär):
- Für bereits erbrachte Leistungen ohne Vorabauskunft
- Excel: „Vorab-Anerkennungsprüfung: NEIN“
- Zusätzlich immer Notenspiegel einreichen (Mail + Studienbüro)
- Vorab-Anerkennungsauskunft (freiwilliger Service):
- Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Auslandsaufenthalt, Drittversuch, Hochschulwechsel)
- Antrag über Excel („Vorab-Anerkennungsprüfung: JA“)
- Begründung im Feld „Bemerkungen“ angeben, bei Drittversuch Notenspiegel der HS BO mitschicken
- Bearbeitungszeit: mehrere Wochen möglich
- Ohne Vorabprüfung abgelegte externe Prüfungen erfolgen auf eigenes Risiko
- Nach bestandener externer Prüfung:
→ Mit Vorab-Bescheid + Notenspiegel ins Studienbüro (meist direkte Eintragung möglich)
- Bei Hochschulwechsel:
- Optional zunächst Vorabprüfung der Anerkennbarkeit, s.o.
- Für Einschreibung: Infos des Studienbüros beachten!
- Für Anerkennung (Studienstart) weiterhin Excel-Formular nutzen
- Bei vielen Fächern: Am besten erts mal Fächer der ersten Semester einreichen, damit es schneller geht. Später weitere Anträge möglich
- Studiengangswechsel intern: zuerst Studienbüro kontaktieren
Inhaltliche Anforderungen an eine Anerkennung:
- Externe Prüfungsleistungen müssen eindeutig einzelnen Modulen unserer Hochschule zugeordnet werden. Eine freie Kombination oder Mehrfachverwendung von Teilinhalten ist nicht möglich; Ausgangspunkt ist immer das Modul unserer HS!
- Vergleichen Sie die Modulbeschreibungen sorgfältig (Inhalte, Lernziele, Umfang) und prüfen Sie, ob die erworbenen Kompetenzen weitgehend übereinstimmen.
- Kombination mehrerer externer Fächer ist möglich, wenn diese zusammen einem Modul bei uns entsprechen (z. B. „Physik“ + „Chemie“ → „Physik“).
- Bei Modulprüfungen (mehrere Teile, eine gemeinsame Prüfung) ist nur eine vollständige Anerkennung möglich; einzelne Teilfächer reichen nicht aus.
- Der Workload / die Credit Points sollten i. d. R. nicht wesentlich geringer sein als beim entsprechenden Modul bei uns.
- Fiktive Beispiele finden Sie im Excel-Formular.
- Geben Sie im Formular an, ob an der externen HS ein Praktikum enthalten war und ob es bestanden wurde. Wenn Sie nur das Praktikum ohne Prüfung bestanden haben fragen Sie gerne direkt beim Fachdozent:in .
- Manchmal ist eine Anerkennung „Prüfung ohne Testat“ möglich: Klausur wird anerkannt, das Praktikum muss ggf. noch nachgeholt werden, bevor die Credits verbucht werden.
Allgemein:
- Modulhandbuch PO2019:
https://www.hochschule-bochum.de/fbm/studieren-im-fachbereich/bachelor/maschinenbau-studienbeginn-ws-2019/ - Wirtschaftsingenieurwesen: Maschinenbau-Fächer über dieses Formular, andere mit Herrn Merchiers klären
- Für Auslandsaufenthalte: International Office / Länderbeauftragte kontaktieren
- Ich mache i.d.R keine Sprechstunden für Anerkennungen. Lesen Sie die Infos und füllen Sie das Formular aus soweit Sie können (bei Rückfragen melde ich mich)
- Ich mache keine Beratung wo Sie extern Prüfungen ablegen können, passende externe Hochschulen müssen Sie sich selber anhand der Modulbeschreibungen raussuchen!
- Entscheidung erfolgt nur auf Basis vollständiger Unterlagen, mündliche Angaben werden nicht berücksichtigt, Falschangaben haben Konsequenzen
- Bearbeitungszeit laut PO: bis zu 6 Wochen
Die Prüfungsordnung sieht eine "Verriegelung" von Prüfungen und der Bachelorarbeit vor (d.h. Anmeldung erst nach dem Bestehen bestimmter Prüfungen UND Testate möglich). Die Regeln finden Sie in §7, §9 und §10 bzw §11.
- In der Prüfungsordnung 2019 gibt es keinerlei Ausnahmen von der Verriegelung – ich habe keinen Handlungsspielraum. (Sonderregelung nur für PO-Wechsler; falls zutreffend bitte melden.)
Auch Ausnahmen von der Sperre zur Anmeldung von Praxisphase und Kolloquium sind in der PO 2019 nicht vorgesehen und können daher nicht gewährt werden.
Falls Sie auf letzte Prüfungsergebnisse warten und deshalb in der Sperre hängen: Klären Sie bitte mit Ihrer/Ihrem Praxisphasen-Betreuer:in, ob Sie bereits Vorarbeiten beginnen können.
Bitte beachten: Die Dozent:innen haben bis zu 6 Wochen Zeit zur Notenbekanntgabe - nach Ablauf der Frist: wenden Sie sich an die Fachdozent:innen und fragen nach - wenn das nicht fruchtet melden Sie sich bei mir unter Angabe des Prüfungsdatums.
- Angleichleistungen sind erforderlich, wenn Ihr Bachelorabschluss weniger als 210 Credit Points umfasst.
- Ausnahmen sind nicht möglich.
- Bei Abschlüssen aus dem Ausland zählt die Einstufung durch uni-assist (ein 3-jähriger Bachelor entspricht oft 180 CP).
- Bei Unsicherheit: bitte International Office oder Studienbüro kontaktieren.
- Wenn Sie Angleichleistungen erbringen müssen
- lesen Sie unbedingt das Dokument Informationen zu Angleichleistungen Master Maschinenbau (LINK)
- Für inhaltliche Fragen und die Integration in Ihren Studienverlauf wenden Sie sich an die Studienfachberater:innen.
- Ansprechpartnerin für das Entwicklungsprojekt: Frau Radscheit
- Studierenden ohne deutschsprachigen Bachelor wird empfohlen, im Modul Schlüsselkompetenzen einen Deutschkurs zu belegen (Infos über BO-Akademie, International Office).
- Formular Angleichleistungen Maschinenbau(LINK) ausfüllen, per E-Mail an mich einreichen, zusammen mit Zeugnis oder Leistungsnachweis des Bachelorstudiums
- Machen Sie die Angleichleistungen so früh wie möglich. Erst wenn die Angelichleistungen fertig sind dürfen Sie mit der Masterarbeit beginnen!!!
- Wichtiger Hinweis: Angleichleistungen laufen organisatorisch teilweise außerhalb der üblichen Prozesse (Sie sind Masterstudium, belegen aber Bachelormodule).
→ Bei Problemen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Dozierenden oder an mich.
Informationen zur Praxisphase finden Sie hier:
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden wollen Anmeldung
- Suchen Sie eine betreuenden Person (Erstprüfende)
- Laden Sie das Formular "Anmeldung Abschlussarbeit" von folgender Seite herunter (Spalte rechts bzw. mobil weit unten):
https://www.hochschule-bochum.de/studienbueros/uebersicht/mein-studiengang/mechatronik-und-maschinenbau/ - Füllen Sie bitte die Angaben unter Punkt 1 aus und geben das Formular ins Studienbüro
- Sprechen Sie Ihrer betreuenden Person über den Titel der Arbeit und die zweitprüfende Person (z.B. jemand aus der Firma, eine Mitarbeitende, eine andere Dozierende). Ein externer Zweitprüfender muss dieselbe Qualifikation wie Ihr Abschluss haben (d.h. Bachelorabschluss: Mindestens Bachelor, Masterarbeit: Mindestens Master. Doktor, Uni Dipl.-Ing. etc gehen immer).
Am besten tragen Sie gemeinsam mit der Erstprüfenden das Thema und die Zweitprüfende ein, und unterschreiben dann direkt (auf Seite 2 unter oberhalb des Kastens). Ihre erstprüfende Person kümmert sich darum, dass die die formellen Anforderungen an die Zweitprüfende gecheckt werden (gerahmte Kästen auf S. 2)! Bitte schicken Sie das Formular nicht an mich, falls meine Unterschrift erforderlich ist meldet sich das Studienbüro automatisch bei mir! - Wenn Punkt 3 vollständig ist schickt die Erstprüfende (oder nach Absprache Sie) das Formular ans Prüfungsamt. Sie erhalten dann noch mal eine Bestätigung vom Studienbüro. Schicken Sie diese zur Sicherheit an die Erstprüfende!
Auf der Bestätigung steht der genaue Abgabetermin. Mit diesem Formular kann Ihre Erstprüfende notfalls eine Verlängerung beantragen.
Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderungen sollten sich zu Fragen des Nachteilsausgleichs bitte immer zunächst an die Inklusionspartner wenden, dort kann man Sie umfassend (und vertraulich) beraten. Falls Sie das nicht wollen finden Sie auf den Internetseiten Infos.
Sie können Widerspruch z.B. gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen einlegen.
Ein Tipp vorab: Bitte schlafen Sie erst mal über die Sache, überlegen Sie ob es wirklich eine Benachteiligung oder Unregelmäßigkeit gab. Sprechen Sie mit Kommilitonen, ob die das auch so empfunden haben. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der DozentIn, bitten Sie ggf. um eine kurzfristige Klausureinsicht. Bevor Sie offizielle Beschwerden schreiben: Sprechen Sie den Prüfungsausschuss oder die Studienfachberater zunächst informell an, ob ein formeller Widerspruch sinnvoll erscheint.
Wenn Sie in einer Prüfung meinen, es gibt störende Umstände (zu laut, zu kalt, zu warm etc.): Sprechen Sie sofort die Prüfenden oder Aufsichten an, oft kann man das Problem direkt beheben! Falls nicht, machen Sie unbedingt einen Vermerk auf dem Klausurdeckblatt (z.B. "10:30: Aufsicht auf störendem Baulärm hingewiesen” )!
Wenn Sie einen offiziellen Widerspruch gegen die Bewertung eine Prüfung einreichen möchten, schicken Sie den Widerspruch bitte zu Händen des Prüfungsausschuss Maschinenbau an das Studienbüro 3. Ihr Widerspruch sollte als formloser Antrag gestellt werden (siehe unten), und eine ausführliche Begründung zum Widerspruch enthalten. Der Prüfungsausschuss wird Stellungnahmen von den Prüfenden und Aufsichten einholen und dann in einer Sitzung über Ihren Antrag entscheiden (das kann eine Weile dauern). Sie können den Widerspruch selber einreichen, sie brauchen keinen Anwalt/keine Anwätin.
Bitte beachten Sie: Der Prüfungsausschuss kann überprüfen ob eine Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Widerspruchsgründe sind z.B. Baustellenlärm während der Prüfung. Wir prüfen nicht ob eine Prüfung "sehr schwer" war, das ist Ermessen des Dozenten, Beschwerden dazu bitte an den Dekan. Eine nicht objektive Bewertung oder Ungleichbehandlung wäre aber wieder ein Widerspruchsgrund.
Ein Widerspruch (sofern er berechtigt ist) führt z.B. dazu, dass Sie einen weiteren Prüfungsversuch erhalten, oder dass eine weiterer Prüfer Ihre Bewertung prüft. Der Prüfungsausschuss kann nicht einfach eine Prüfung besser benoten. Persönliche Härten sind i.d.R. kein Widerspruchsgrund.
Viele Anträge an den Prüfungsausschuss können formlos gestellt werden.
→ „Formlos“ bedeutet: kein festes Formular, aber keine unstrukturierte/nachlässig formulierte E-Mails.
Ein Antrag sollte enthalten:
- Datum
- Name, Anschrift, Telefonnummer und @stud.hs-bochum.de-Adresse
- Matrikelnummer, Studiengang und Prüfungsordnungs-Version (wichtig!)
- Aussagekräftigen Betreff
- Antragstext mit klarer, sachlicher Begründung
- Bezug auf Prüfungsordnung oder konkrete Prüfungssituation
- Keine ausführliche Schilderung persönlicher Probleme und Umstände, die nichts mit der Prüfungsbewertung zu tun haben
- Kurz und präzise formuliert
- Unterschrift
- Anlagen (falls erforderlich), z. B. Bescheinigungen
- Externe Nachweise als Original oder beglaubigte Kopie
- ggf. Leistungsnachweis beifügen
Einreichung:
- In der Regel als Dokument (PDF oder Ausdruck) mit Unterschrift
- Versand per Post an Studienbüro 3 oder schneller als PDF per E-Mail
- E-Mail muss von Ihrer Hochschuladresse kommen und ohne alte Mailverläufe alle Angaben enthalten (das beschleunigt die Weiterbearbeitung)
- Bei einfachen Anliegen (z. B. Anerkennungsanfragen) reicht auch eine E-Mail ohne Unterschrift
Wichtig:
- Anträge lösen einen offiziellen Verwaltungsvorgang aus und werden Teil Ihrer Prüfungsakte
- Bewusste Falschangaben können Konsequenzen haben

Sassine, Wail
Günnewig, Simon
Links zu Prüfungsfragen
- Studienbüro (wenden Sie sich ans Studienbüro 3!)
- Prüfungsordnung 2019 und Studienverlauf aktuell Bachelor und Master (runterscrollen zum Ausklappfeld “Modulhandbuch, Profüngsordnung und Studienverlaufsplan”)
- Auslaufende Prüfungsordnung 2015 (Bachelor)
- Auslaufende Prüfungsordnungen 2011 (Nr. 709)
- Nachteilsausgleich


