Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Bau- und Umweltingenieurwesen

Hier erhalten Sie Informationen rund um Ihre Ansprechpersonen, Prüfungen und zur fachspezifischen Organisation.


Aktuelles Allgemein

Prüfungsanmeldungen

Die Prüfungsanmeldephase für das Sommersemester 2023 ist beendet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine weitere Anmeldung mehr möglich.

Aktuelles Bau- und Umweltingenieurwesen

Sprechzeiten und Ansprechpersonen

Persönliche Sprechzeiten:
M
o, Di + Do: 09:30 - 12:30 h
Nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi + Fr: geschlossen

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Di + Do: 14:00 - 15:00 h
Mi: 9:30 - 12:30 h
Fr:  geschlossen

E-Mail
studienbuero-1(at)hs-bochum.de

Anschrift

Am Hochschulcampus 1
z.H. Studienbüro 1
44801 Bochum

 

Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsplan

Prüfungszeitraum und Anmeldung SoSe 2023

Prüfungswochen - Sommersemester 2023

26.06.2023 - 07.07.2023

11.09.2023 - 22.09.2023

Prüfungsanmeldung: 08.05.2023 - 29.05.2023


Regelungen zum Umgang mit Attesten

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Umgang mit Attesten während der Prüfungsphase:

  • Bei Erkrankung vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen) im Original beim Studienbüro vorzulegen.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Rückdatierte Atteste werden nicht akzeptiert.
  • Sollte Ihr behandelnder Arzt nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte einen Notarzt bzw. eine Notfallpraxis auf.
  • Einen Vordruck für ein ärztliches Attest finden Sie unter "Formulare".

Auslaufregelung Bauingenieurwesen (PO 2011)

Amtliche Bekanntmachung Nr. 968 (§12):

Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/2019 ihr Studium an der Hochschule Bochum im 7-semestrigen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen und im 9-semestrigen dualen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen aufgenommen haben, findet die Bachelor-Prüfungsordnung vom 1. Februar 2012 in der Fassung der vierten Änderungsordnung vom 6. März 2017 weiterhin bis zum Ablauf des Sommersemester 2023 Anwendung. Die letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten sind aus der Anlage 4 ersichtlich.

Die Bachelorarbeit und das Kolloquium gemäß der Bachelorprüfungsordnung vom 1. Februar 2012 in der Fassung der vierten Änderungsordnung vom 6. März 2017 müssen im 7-semestrigen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen und im 9-semestrigen dualen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.

Auf Antrag ist ein Wechsel in die ab dem Wintersemester 2018 geltende Studiengangsprüfungsordnung möglich.