Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Bau- und Umweltingenieurwesen

Hier erhalten Sie Informationen rund um Ihre Ansprechpersonen, Prüfungen und zur fachspezifischen Organisation.


Aktuelles Allgemein

Aktuelles Bau- und Umweltingenieurwesen

Sprechzeiten und Ansprechpersonen

Persönliche Sprechzeiten:
M
o, Di + Do: 09:30 - 12:30 h
Nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi + Fr: geschlossen

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Di + Do: 14:00 - 15:00 h
Mi: 9:30 - 12:30 h
Fr:  geschlossen

E-Mail
studienbuero-1(at)hs-bochum.de

Yvonne Herder
Tel.: +49 234 3210194
Fax: +49 234 32 14408
Tanja Matzmohr
Tel.: +49 234 3210196
Fax: +49 234 32 14408

Anschrift

Am Hochschulcampus 1
z.H. Studienbüro 1
44801 Bochum

 

Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsplan

Prüfungszeitraum und Anmeldung WiSe

Prüfungswochen - Wintersemester 2022/2023

23.01.2023 - 03.02.2023 und 27.02.2023 - 10.03.2023

Prüfungsanmeldung:

28.11.2022 - 18.12.2022

Allgemeine Informationen zu Prüfungen


Regelungen zum Umgang mit Attesten

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Umgang mit Attesten während der Prüfungsphase:

  • Bei Erkrankung vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen) im Original beim Studienbüro vorzulegen.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Rückdatierte Atteste werden nicht akzeptiert.
  • Sollte Ihr behandelnder Arzt nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte einen Notarzt bzw. eine Notfallpraxis auf.
  • Einen Vordruck für ein ärztliches Attest finden Sie unter "Formulare".

Auslaufregelung Bauingenieurwesen (PO 2011)

Amtliche Bekanntmachung Nr. 968 (§12):

Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/2019 ihr Studium an der Hochschule Bochum im 7-semestrigen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen und im 9-semestrigen dualen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen aufgenommen haben, findet die Bachelor-Prüfungsordnung vom 1. Februar 2012 in der Fassung der vierten Änderungsordnung vom 6. März 2017 weiterhin bis zum Ablauf des Sommersemester 2023 Anwendung. Die letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten sind aus der Anlage 4 ersichtlich.

Die Bachelorarbeit und das Kolloquium gemäß der Bachelorprüfungsordnung vom 1. Februar 2012 in der Fassung der vierten Änderungsordnung vom 6. März 2017 müssen im 7-semestrigen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen und im 9-semestrigen dualen Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.

Auf Antrag ist ein Wechsel in die ab dem Wintersemester 2018 geltende Studiengangsprüfungsordnung möglich.