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Semesterbeitrag Sommersemester 2024

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 steht nun fest. Ab dem Sommersemester 2024 erhalten die Studierenden der Hochschule Bochum ein Deutschlandsemesterticket. 

Die Rückmeldung startet am 15.01. und endet am 15.02.2024. Nach Fristablauf sind Rückmeldungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

Als Studierende*r der Hochschule Bochum sind Sie verpflichtet, in jedem Semester den Semesterbeitrag, bzw. Weiterbildungsbeitrag zu zahlen.

Der Semesterbeitrag in Höhe von 317,40 € setzt sich wie folgt zusammen:

  • Sozialbeitrag - AkaFö: 125,00 €
  • Studierendenschaft (AStA-Beitrag) 16,00 €
  • Deutschlandsemesterticket 176,40 €

Alle Teilbeträge sind unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung zu zahlen.

HINWEIS: Der Semesterbeitrag kann, auf Grund der Einführung des Deutschlandsemestertickets, variieren. Den für Sie gültigen Semesterbeitrag entnehmen Sie daher bitte Ihrem Studierendenportal.

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Für Studierende in Verbundstudiengängen entfällt das Deutschlandsemesterticket.

In den Verbundstudiengängen "Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor)", und "Betriebswirtschaft(Bachelor)" fallen zusätzlich noch Materialbezugsgebühren pro Semester an:

  • Verbundstudiengang "Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor)": 107,31 €
  • Verbundstudiengang "Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)": 108,47 €

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Deutschlandsemesterticket

Alle Informationen zum Semesterticket finden Sie unter folgendem Link:

https://www.hochschule-bochum.de/mobilitaet/semesterticket/

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ACHTUNG! Das Ende der Rückmeldefrist kollidiert mit dem Beginn der Prüfungsphase! Ohne Rückmeldung besteht kein Anspruch zur Teilnahme an Prüfungen! Zur Prüfung muss eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden!


Bankverbindung

Unsere Bankverbindung lautet:

Empfänger: Hochschule Bochum

Bank: Sparkasse Bochum

IBAN: DE80430500010001202811

BIC/Swift: WELADED1BOC

Verwendungszweck:

<Ihre Matrikelnummer ohne voranstehende 5750>        

(dies gilt für alle Studierenden der Hochschule Bochum)

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Hinweis an alle neuen Bewerber*innen, die sich für ein Studium beworben haben und noch keine Matrikelnummer haben:

Verwendungszweck: Bewerber-ID oder Vor- und Zuname