Master of Arts in Accounting, Auditing and Taxation

Studierende des Master-Studiengangs Accounting, Auditing and Taxation (MAAT) erhalten auf dieser Seite grundlegende Informationen rund um ihr Studienprogramm.

Wichtige Links für Studierende

Studienverlauf, Module und OrdnungenPrüfungsausschussStudienbüro 4

Studienverlauf, Module und Ordnungen der PO 2013 finden Sie am Ende dieser Seite. Bitte beachten sie die Auslaufregelungen der PO 2013 (siehe PO 2018 § 15) sowie PO 2018 (siehe PO 2021 § 14).

Aktuelles zum Studiengang

Mündliche Zusatzprüfung

Liebe MAAT/MBL - Studierende,

die mündliche Zusatzprüfung im Bereich „Wirtschaftsrecht“ (Renner/Kohl) findet am 13. Mai 2019 ab 15 Uhr statt. Raum und Gruppeneinteilung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Module Wirtschaftsrecht 1 und 2 (PO 2013) bestanden sind.

Die Onlineanmeldung ist ab Mittwoch, 24. April 2019 geöffnet und endet am Freitag, 3. Mai 2019.

Der Termin für die mündliche Zusatzprüfung im Bereich "BWL/VWL" steht noch nicht fest.


Wichtige Informationen für Studierende

Modulübersicht

Studierende nach PO 2018 (Immatrikulationen bis einschließlich WiSe 2020/21)

  1. Semester:
    • BWL/VWL 1
    • Wirtschaftsrecht 1
    • Accounting 1
    • Schriftliche Zulassungsklausur (nur für WP-Option nach §13b WPO)
  2. Semester:
    • BWL/VWL 2
    • Wirtschaftsrecht 2
    • Taxation 1
  3. Semester:
    • BWL/VWL 3
    • Wahlpflichtmodul: Accounting 2 oder Taxation 2
  4. Semester:
    • Praktikum
    • Masterarbeit
    • Kolloquium
    • Mündliche Zusatzprüfung (nur für WP-Option nach §13b WPO)

 

Studierende nach PO 2021 (Immatrikulationen ab WiSe 2021/22)

  1. Semester:
    • Controlling
    • Economics
    • Handels- und Wirtschaftsprivatrecht
    • Accounting
  2. Semester:
    • Investition und Finanzierung
    • Rechnungslegung und Governance
    • Gesellschaftsrecht
    • Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
    • Auditing
  3. Semester:
    • Finanzielle Unternehmenssteuerung
    • Spezielle Rechtsgebiete
    • Besteuerung des Mittelstands
    • Besteuerung internationaler Aktivitäten und Konzerne
  4. Semester:
    • Praktikum
    • Masterarbeit
    • Kolloquium
    • Mündliche Zusatzprüfung (nur für WP-Option nach §13b WPO)

Pflichtpraktikum

Das Praktikum ist im Umfang von mind. 6 Wochen (Vollzeit) im 4. Semester in einem Gebiet des Curriculums durchzuführen. Eine vorzeitige Durchführung des Praktikums kann frühestens nach erfolgreichem Abschluss von mindestens zwei Modulprüfungen erfolgen.

Einschlägige Berufstätigkeiten neben dem Masterstudium (z.B. Werkstudententätigkeiten), die nach erfolgreichem Abschluss von mindestens zwei Modulprüfungen mit vergleichbarer Stundenzahl in einem Gebiet des Curriculums erbracht werden, können auf das Praktikum angerechnet werden. Hierüber entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Für die Anerkennung des Praktikums reichen Sie bitte ein qualifiziertes Zeugnis der Einrichtung / des Unternehmens, in der / in dem das Praktikum bzw. die Werkstudententätigkeit durchgeführt worden ist, im Studienbüro 4 ein.


Masterarbeit und Kolloquium

Im Rahmen der Masterarbeit ist eine betriebswirtschaftliche Themenstellung wissenschaftlich fundiert, eigenständig und innnerhalb eines eng vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten.

Zur Masterarbeit können Sie nach schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn Sie die Leistungspunkte der Module des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben.

Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Nach Abgabe der Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Zugelassen zum Kolloquium ist, wer

  • alle Prüfungen des Masterstudiums bestanden hat,
  • eine mindestens sechswöchige praktische Tätigkeit in einem Gebiet des Curriculums nachweist und
  • die Masterarbeit bestanden hat.

WP-Option nach § 13b WPO

Allgemeines

Die Studieninhalte des Masterstudiengangs sind so abgestimmt, dass beim Einschlagen einer Wirtschaftsprüferkarriere eventuell sogar drei der insgesamt sieben Klausuren des Wirtschaftsprüfungsexamens gem. § 13b WPO angerechnet werden. Diese Möglichkeit muss für jeden Studierendenjahrgang von der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer neu genehmigt werden. Die Hochschule Bochum ist bestrebt, jährlich einen positiven Bescheid zu erhalten, kann dies den Studienanwärtern jedoch nicht rechtsverbindlich garantieren.


Informationen zur WP-Option

Im Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation (MAAT) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prüfungsleistungen in den Bereichen „Angewandte BWL/VWL“ und/oder „Wirtschaftsrecht“ für das Wirtschaftsprüferexamen (WP-Examen) nach § 13b WPO anrechnen zu lassen (sog. WP-Option).

1. Aufbau und Ablauf der WP-Option

Für den Erwerb der WP-Option nach § 13b WPO sind jeweils in den Bereichen „Angewandte BWL/VWL“ und/oder „Wirtschaftsrecht“ der erfolgreiche Abschluss folgender Prüfungen erforderlich:

  • Erfolgreicher Abschluss laufender Prüfungsleistungen
  • Mündliche Zusatzprüfungen
  • Erfolgreicher Abschluss des Masterstudiums

Die erforderlichen Prüfungen umfassen für den jeweiligen Bereich:

Studierende nach PO 2018 (Immatrikulationen bis einschließlich WiSe 2020/21)

  1. Zulassungsklausur
    • Angewandte BWL/VWL
    • Wirtschaftsrecht
  2. Erfolgreicher Abschluss der Prüfungsleistungen in den Modulen
    • BWL/VWL 1
    • BWL/VWL 2
    • BWL/VWL 3

    • Wirtschaftsrecht 1
    • Wirtschaftsrecht 2
  3. Mündliche Zusatzprüfung auf Grundlage der abgelegten schriftlichen Modulprüfungen
    • Angewandte BWL/VWL
    • Wirtschaftsrecht

 

Studierende nach PO 2021 (Immatrikulationen ab WiSe 2021/22)

  1. Erfolgreicher Abschluss der Prüfungsleistungen in den Modulen
    • Controlling
    • Economics
    • Investition und Finanzierung
    • Rechnungslegung und Governance
    • Finanzielle Unternehmenssteuerung

    • Handels- und Wirtschaftsprivatrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Spezielle Rechtsgebiete
  2. Mündliche Zusatzprüfung auf Grundlage der abgelegten schriftlichen Modulprüfungen
    • Angewandte BWL/VWL
    • Wirtschaftsrecht

Innerhalb der WP-Option haben Sie die Wahlfreiheit dahingehend, ob mit der WP-Option die Bereiche „Angewandte BWL/VWL“ und „Wirtschaftsrecht“ oder nur einer der beiden Bereiche erbracht werden soll.

Formale Voraussetzungen für den Erwerb WP-Option sind

  • Immatrikulation in den Masterstudiengängen MAAT
  • Ablegen aller in die Option eingehenden Prüfungsleistungen an der Hochschule

Die mündlichen Zusatzprüfungen ergänzen die im Rahmen der Masterstudiengänge abzulegenden Prüfungen. Sie sind nicht Bestandteil der Masterprüfung und führen nicht zum Erwerb von ECTS-Punkten. Die WP-Option wird auf einer gesonderten Anlage zum Zeugnis in deutscher Sprache ausgewiesen.

2. Mündliche Zusatzprüfung

Die mündlichen Zusatzprüfungen werden einmal pro Semester angeboten und umfassen jeweils das gesamt im Masterstudiengang gelehrte Fachgebiet „Wirtschaftsrecht“ und „BWL/VWL“. Die mündliche Zusatzprüfung dauert pro Kandidat/in jeweils 20 Minuten.

Die Anmeldung zur mündlichen Zusatzprüfung erfolgt über das Selbstbedienungssystem.

Formale Voraussetzungen für die Anmeldung an der mündlichen Zusatzprüfung im Bereich „Angewandte BWL/VWL“ sind

PO 2018

  • Bestandene Zulassungsklausur BWL/VWL
  • Erfolgreicher Abschluss der Module
    • BWL/VWL 1
    • BWL/VWL 2
    • BWL/VWL 3

PO 2021

  • Erfolgreicher Abschluss der Module
    • Controlling
    • Economics
    • Investition und Finanzierung
    • Rechnungslegung und Governance
    • Finanzielle Unternehmenssteuerung

Formale Voraussetzungen für die Anmeldung an der mündlichen Zusatzprüfung im Bereich „Wirtschaftsrecht“ sind

PO 2018

  • Bestandene Zulassungsklausur Wirtschaftsrecht
  • Erfolgreicher Abschluss der Module
    • Wirtschaftsrecht 1
    • Wirtschaftsrecht 2

PO 2021

  • Erfolgreicher Abschluss der Module
    • Handels- und Wirtschaftsprivatrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Spezielle Rechtsgebiete

Weitere Informationen zur WP-Option finden Sie in der aktuellen Fassung der Studiengangsprüfungsordnung nach §§ 12 ff StdgPO.

Für weitere Fragen zur WP-Option steht Ihnen Dipl.-Kfm. (FH)Andreas Stach (Studiengangsberater) per Email (andreas.stach(at)hs-bochum.de) oder telefonisch ( 0234 – 32 10661) zur Seite.


Stand der Anerkennung

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit haben wir bereits für die folgenden Kohorten in den Fächern „Angewandte Betriebswirtschaftslehre / Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ erhalten:


MAAT Bild WPO Anerkennung
Im Wirtschaftsprüferexamen haben Sie dann nur noch die Prüfungen aus den Bereichen Steuern und Wirtschaftliches Prüfungswesen abzulegen.

Beirat

Um das Studium auf einem hohen Niveau zu halten und inhaltlich weiterzuentwickeln, hat der Fachbereich Wirtschaft einen Beirat zu den Studiengängen "Accounting, Auditing and Taxation", "Accounting and Taxation" und "Business and Law" eingerichtet. Dieser Beirat besteht derzeit aus elf Vertretern der Wirtschaft. Die Aufgaben des Beirats umfassen im Wesentlichen:

  • die inhaltliche Unterstützung der Studiengänge,
  • Hinweise auf neue bzw. für die Praxis bedeutende Themengebiete, die in der Lehre berücksichtigt werden sollten,
  • das Einbringen von Praxiserfahrungen in den Studienbetrieb,
  • die Unterstützung des Qualitätsmanagements und
  • die Förderung der Zusammenarbeit von Hochschule und Unternehmen auch durch den direkten Kontakt mit den Studierenden.

In seiner Zusammensetzung spiegelt der Beirat das Spektrum der beruflichen Zielbereiche des Studiums wider, um die Studierenden entsprechend zu beraten und Ihnen wertvolle Tipps für die berufliche Zukunft geben zu können.

Mitglieder des Beirats sind (alphabetisch):


Das berichten unsere MAAT-Studenten*innen

Die BO gehört nach Auffassung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ihren Mandanten zu Deutschlands besten Hochschulen im Fach Wirtschaftsprüfung: In einer groß angelegten Studie des manager magazins und der WGMB (Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung mbH) erreichte die BO im Jahr 2020 bundesweit den 4. Platz unter den Fachhochschulen.

Zur Erfolgsmeldung


Studiengangsmanagement

Liebe Studierende und Interessierende, Sie haben Fragen rund um den Masterstudiengang MAAT? Ich beantworte Ihre Fragen gerne:

 

Andreas Stach
Dipl.-Kfm. (FH) Andreas Stach
Fachbereich Wirtschaft

Sprechstunde:
nach Vereinbarung

Studiengangsleitung

Carsten Theile
Prof. Dr. rer. pol. Carsten Theile

Sprechstunde:
Mittwochs, 11.30 bis 12.30 Uhr

Hochschule Bochum erhält Auszeichnung als Top Hochschule vom manager magazin

4. Platz unter Fachhochschulen in Deutschland im Fach Wirtschaftsprüfung

Die Hochschule Bochum (BO) gehört nach Auffassung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ihren Mandanten zu Deutschlands besten Hochschulen im Fach Wirtschaftsprüfung: In einer groß angelegten Studie des manager magazins und der WGMB (Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung mbH) erreichte die BO im Jahr 2020 bundesweit den vierten Platz unter den Fachhochschulen.

Entnehmen Sie weitere Informationen zur Auszeichnung dieser Webseite.


Das berichten unsere Absolventen*innen

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