Zweithörerschaft

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können, soweit Plätze vorhanden sind, an Lehrveranstaltungen der Hochschule Bochum teilnehmen.
Zweithörerinnen und Zweithörer haben das Recht, studienbegleitende Prüfungen abzulegen, sofern sie an der Ersthochschule nicht beurlaubt sind.

ACHTUNG!

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Studienbescheinigung für das Sommersemester 2025 hochgeladen wird. Ohne Studienbescheinigung für das Sommersemester 2025 muss der Antrag abgelehnt werden.

Die Bewerbung erfolgt nur online über das Bewerberportal der Hochschule Bochum!

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 beginnt Anfang Dezember 2024 und endet am 28.02.2025.

Per Mail oder per Post versandte (alte) Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie die am 10.12.2020 für den Fachbereich Architektur und die am 16.08.2021 für den Studiengang Bachelor Maschinenbau erlassenen Ordnung zur Regelung der Zulassung für Zweithörerinnen und Zweithörer, die Ihnen unter den Studiengangbeschreibungen zur Verfügung stehen.

Hinweise und Anleitungen zur Bewerbung Zweithörer finden Sie hier

Rückmeldung als Zweithörer*in

Achtung! Nachfolgendes gilt ausschließlich für die Zweithörerschaft im Fachbereich Architektur und für den Studiengang Bachlor Maschinenbau!

Aufgrund der am 10.12.2020 für den Fachbereich Architektur und der am 16.08.2021 für den Studiengang Bachelor Maschinenbau erlassenen Ordnung zur Regelung der Zulassung für Zweithörerinnen und Zweithörer  müssen sich alle Zweithörer*innen, auch wenn Sie bereits in den Vorsemestern als Zweithörer*in an der HS Bochum eingeschrieben waren, fristgerecht im Bewerberportal  neu registrieren und bewerben!  Es erfolgt keine Rückmeldung durch das Studienbüro.

Sobald Sie eine Zulassung erhalten, können Sie sich online immatrikulieren und senden uns dann fristgerecht das entsprechende Formular unterschrieben zu.

Rückmeldung als Zweithörer*in in den restlichen Fachbereichen:

Alle anderen bereits eingeschriebenen Zweithörer*innen können sich bis zum 31.08.2024 durch Zusendung der aktuellen Studienbescheinigung (Wintersemester 2024) an das jeweils zuständige Studienbüro zurückmelden.

Achtung! Wichtige Hinweise

Gasthörerschaft

Bewerber*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*innen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.

Ende der Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 28.02. (29.02.) eines jeden Jahres und für das Wintersemester der 31.08. eines jeden Jahres. Der Antrag erfolgt formlos per Mail. Für Bachelorstudiengänge an bewerbung@hs-bochum.de und für Masterstudiengänge an bewerbung-master@hs-bochum.de.

Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Gasthörer*innen bekommen weder einen Studierendenausweis noch ein Semesterticket und sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Eine Anrechnung der Studienleistungen auf ein evtl. späteres Studium ist nicht möglich. Sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.

Für die Gasthörerschaft wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben. Ein Deutschlandsemesterticket kann nicht erworben werden.

Wichtiger Hinweis: Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Gasthörer*innen!

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