Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Prof. Dr. jur. Reinhard Kohl

Wirtschaftsrecht

Lehre

Wirtschaftsrecht

Zielgruppe:

Grundstudium Betriebswirtschaftslehre

Ziele der Ausbildung:

Die Lehrveranstaltung soll mit den privatrechtlichen Materien vertraut machen, die im Alltag des Wirtschaftslebens die größte Bedeutung haben. Der angehende Betriebswirt soll in die Lage versetzt werden, die privatrechtliche Relevanz kaufmännischer Vorgänge zutreffend einzuschätzen, um neben dem Erwerb eigener Handlungskompetenz einerseits zu erkennen, wann spezialisierter juristischer Rat in Anspruch genommen werden muß, andererseits in arbeitsteiligen Organisationen die Tätigkeit von Juristen überschauen und sachgerecht unterstützen zu können. Dazu ist eine Befassung mit den ersten drei Büchern des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht) und damit sachlich zusammenhängender Materien (Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Arbeitsrecht, Produkthaftungsrecht) nötig. Ferner wird das Recht der Kaufleute (1. und 4. Buch des Handelsgesetzbuchs) als das allgemeine Bürgerliche Recht modifizierender Regelungskomplex behandelt. Soweit Zahl und Engagement der Teilnehmer es zulassen, soll die Lehrveranstaltung durch die aktive Beteiligung der Hörer maßgeblich geprägt werden.


Gesellschaftsrecht

Zielgruppe:

Das Erweiterungsseminar Gesellschaftsrecht richtet sich an Studierende des 5. oder 6. Semesters.

Ziele der Ausbildung:

Die Lehrveranstaltung versteht sich als Ergänzung zum Fach Wirtschaftsrecht des Grundstudiums. Behandelt werden die privatrechtlichen Personenzusammenschlüsse, die als Träger eines Unternehmens geeignet sind, vor allem also die Handelsgesellschaften OHG, KG, GmbH und Aktiengesellschaft, daneben aber auch die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung. Strukturelle Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften werden aufgezeigt. Jede Gesellschaftsform wird von der Entstehung bis zur Beendigung beleuchtet und daraufhin untersucht, welche Vor- und Nachteile sie aus der Sicht der Mitglieder wie aus der Sicht der Geschäftspartner aufweist. Mitbestimmungs- und Besteuerungsfragen sowie Fragen des Konzernrechts werden im Überblick behandelt.


Wettbewerbsrecht

Zielgruppe:

Das Erweiterungsseminar Wettbewerbsrecht richtet sich an Studierende des 5. oder 6. Semesters.


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Persönliches

Portrait

Vita

  • 1976 - 81 Studium der Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Geschichte in Münster / Westfalen
  • 1982 Erste Juristische Staatsprüfung
  • 1985 Zweite Juristische Staatsprüfung
  • danach Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • 1985 - 91 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrgebiet für Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. P. Raisch, später Prof. Dr. E.v. Olshausen an der Fernuniversität Hagen
  • daneben beratende Mitarbeit im anwaltlichen Bereich sowie Lehrauftrag für Bürgerliches Recht an der FH für Öffentliche Verwaltung NW, Abteilung Hagen
  • 1990 Promotion mit einer Arbeit zum Thema: Die Kompetenz zur Bildung von Gewinnrücklagen im Aktienkonzern
  • 1991 - 92 Regierungsrat im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Finanzen, Zollverwaltung an der Oberfinanzdirektion Münster
  • gleichzeitig Lehrauftrag an der FH des Bundes für öffentliche Verwaltung, Abteilung Finanzen in Münster
  • seit März 1992 Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht im Fachbereich Wirtschaft der FH Bochum

 

Arbeits- und Forschungsschwerpunkte

  • Handelsrecht
  • insbesondere Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Juristische Methodik

Veröffentlichungen
  • Fernstudienkurs Konzernrecht, mehrere Auflagen, FernUniversität Hagen ab 1987
  • Fernstudienkurs Handelsrecht, mehrere Auflagen, FernUniversität Hagen ab 1990
  • Die Kompetenz zur Bildung von Gewinnrücklagen im Aktienkonzern - Eine Untersuchung unter Einschluss methodologischer und rechtshistorischer Aspekte, Duncker&Humblot, Berlin 1991, 297 S.
  • Aller guten Dinge sind drei: Bemerkungen zum „Video“-Urteil des BGH v. 23.9.1991, MDR 3/92, S. 204-209
  • Brauchen wir ein Stiftungskonzernrecht? NJW 1992, S. 1922-24
  • Rezension zu Limmer, Die Haftungsverfassung des faktischen GmbH-Konzerns, MDR 1/93, S. R18
  • Über die Rechtsanwendung im Sinne der Ökonomischen Analyse des Rechts im Verhältnis zu den hergebrachten Kanones der Gesetzesauslegung, Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler 1992, Stuttgart u.a. (Boorberg) 1993, S. 29-46
  • Die „TBB“-Entscheidung – Entwarnung im faktischen GmbH-Konzern? MDR 8/93, S. 710-713
  • Ausschluss und Beschränkung von Abfindungsansprüchen nach dem Tod eines Personenhandelsgesellschafters im Verhältnis zu Pflichtteilsrecht und Zugewinnausgleich, MDR 9/95, S.865-873
  • Nochmals: Die Wochenfrist im Termin – Hat die Woche etwa acht Tage? NJW 51/2013 Leserforum