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BAföG-Reform 2022 - Neuregelungen seit 1. August in Kraft

Die Neuregelungen betreffen Studierende mit und ohne Behinderungen, manche sind für letztere aber ggf. von besonderem Belang. Nachstehend sind einige wichtige Verbesserungen im BAföG aufgeführt, die ab dem Wintersemester 2022/23 gelten. Beeinträchtigungsbezogene Mehrbedarfe werden nach wie vor nicht im BAföG berücksichtigt.

  • Die Altersgrenze erhöht sich von 30 auf 45 Jahre. Maßgeblich ist der Tag der Studienaufnahme. Wer als BAföG-Bezieher*in im Laufe des Bachelorstudiums 45 wird, wird bis zum Abschluss weitergefördert und erhält ggf. auch für ein Master-Studium BAföG, sofern dieses "unverzüglich" nach Beendigung des Bachelors aufgenommen wird.
  • Höhere Bedarfssätze: Grundbedarf neu: 452 EURO; Mietzuschlag für Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen, neu: 360 EURO; Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: neu 122 EURO (für U30-Jährig); Förderungshöchstsatz für U30-Jährige neu: 934 EURO (bisher: 861 EURO)
    Zusätzlich zum Wohnkostenzuschlag im BAföG erhalten außerhalb des Elternhauses lebende Studierende einmalig einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 in Höhe von 230,00 €, sofern sie zwischen 1. Oktober 2021 und 31. März 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben. Ein Antrag ist nicht erforderlich. (Heizkostenzuschussgesetz seit 1. Juni 2022 in Kraft.)
  • Höhere Freibeträge beim Elterneinkommen: Freibeträge steigen um 20,75%
  • Höherer Freibetrag bei studentischem Einkommen aus Nebenerwerbsarbeit: ab Oktober 2022 bleiben 520 EURO (vorher: 450 EURO) anrechnungsfrei. (D.h. Minijobs, deren Verdienstgrenze im Oktober auf 520 EURO steigen, bleiben anrechnungsfrei.)
  • Höherer studentischer Vermögensfreibetrag: 15.000 EURO (für Studierende vor Vollendung des 30. Lebensjahrs), 45.000 EURO (für Studierende ab dem 30. Lebensjahr)
  • Für (ehemalige) Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung ggf. von besonderer Bedeutung: Erlass von BAföG-Darlehensschulden nach 20 Jahren automatisch, sofern nicht oder nur geringfügig gegen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen wurde. Das gilt auch für Altschuldner*innen!
  • Elektronische Antragstellung ohne Originalunterschrift oder schriftformersetzende aufwändige Authentisierungsverfahren möglich.
     
  • Informationen über BAföG-digital (Gemeinsames Portal von Bund und Ländern)
  • 27. BAföG-Änderungsgesetz
  • Übersicht bei studis-online

Quelle: https://www.studentenwerke.de/content/tipps-und-informationen-nr-072022 (Stand: 6.9.2022); IBS-Newsletter vom 22.8.2022

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