Der Wunsch richtig zu vererben und Streitigkeiten zu vermeiden, ist für viele ein Grund, schon zu Lebzeiten die Vermögensübertragung festzulegen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, kann mit einem Testament seine Wünsche regeln. Doch wie macht man es richtig? Und wie beteiligt sich der Staat am Erbe? Häufig gibt es gute Gründe, Teile des Vermögens schon vor dem Tod zu übertragen. Wer Bescheid weiß, kann die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und seine Erben begünstigen. Erben und Vererben – für beide Situationen kann dieser Vortrag eine erste Hilfestellung und Orientierung sein.
Termin:
Montag, 13.05.2024, 18:00 – 19:30 Uhr
Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos.
Wir bitten um Anmeldung mit Angabe Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse bis zum 10.05.2024 unter veranstaltung@buk-familienservice.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre Statusgruppen an.
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