Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Mobilität mit Behinderung/chronischer Krankheit

Im folgenden stellen wir Ihnen Informationen zum Thema "Auslandsstudium mit Behinderungen und chronischen Krankheiten" zur Verfügung.

Speziell Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind besonders auf hohe Qualifikation angewiesen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Der DAAD unterstützt daher die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach chancengleichen Studienbedingungen und ermutigt Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten einen Teil ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Der DAAD stellt daher finanzielle Mittel zur Verfügung, um durch die Behinderung oder chronische Erkrankung anfallende Mehrkosten abzudecken. Weitergehende Informationen zur Mobilität mit Behinderung sowie interessante Links zum Thema finden Sie auf folgende Internetseiten www.daad.de/de/der-daad/mobilitaet-mit-behinderung/ und Sonderförderung für Teilnehmer mit Behinderung – Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit – DAAD.

Im Erasmus-Programm wird zwischen zwei Sonderförderungen unterschieden:

Social Top-up: Zusätzliche Mittel für Studierende mit einer Behinderung (ab GdB 20) oder einer chronischer Erkrankung

  • Studierende können für Mehrkosten, die im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes entstehen - sei es ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum - einen Zuschuss erhalten. Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung erhalten ein Top-up in Höhe von 250,- € pro Monat. Das Top-up wird zusätzlich zu der Förderrate der jeweiligen Ländergruppe gezahlt.

Fördermittel für Schwerbehinderte (ab GdB 20)

  • Antragsberechtigt sind Studiernde, die eine Behinderung mit einem GdB von mindestens 20 haben. Auf Antrag können sie einen Zuschuss der realen Mehraufwendungen bis maximal 10.000,- € erhalten, allerdings nur dann, wenn andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht finanzieren.

Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit einer Behinderung (ab GdB 50) oder einer chronischen Erkrankung

  • Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung kann in Höhe von bis zu 10.000 € als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) keine finanzielle Unterstützung gewähren.

Erfahrungsberichte von Geförderten mit Behinderung

  • Ein Auslandsstudium trotz körperlicher Beeinträchtigung - geht das? Ja, das geht - wie die Erfahrungsberichte von Geförderten mit Behinderung zeigen.

Ansprechpersonen im International Office:

  • Martina Denter
    Raum: C0-16a
    Tel.: +49 (0)234 3210706
    E-Mail: international.office(at)hs-bochum.de
  • Alevtyna Hnenna
    Raum: C0-16a
    Tel.: +49 (0)234 3210724
    E-Mail: international.office(at)hs-bochum.de