Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Mobilität mit geringeren Chancen "fewer opportunities"

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:

  • In der Regel ziehen Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250,- € pro Monat zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.
    Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.

Erwerbstätige Studierende:

  • Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es einen Aufstockungsbetrag von 250,- € pro Monat, wenn bestimmte Kriterien zutreffen. Das Team vom International Office berät Sie hierzu gerne!

Ansprechpersonen im International Office:

  • Martina Denter
    Raum: C0-16a
    Tel.: +49 (0)234 3210706
    E-Mail: international.office(at)hs-bochum.de
  • Alevtyna Hnenna
    Raum: C0-16a
    Tel.: +49 (0)234 3210724
    E-Mail: international.office(at)hs-bochum.de