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Gleichstellungsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann an der Hochschule Bochum
Der Gleichstellungsplan ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Gleichstellung und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung, zum Verfahren bei der Aufstellung und zum Controlling enthält das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) differenzierte Vorgaben.
In § 5 des LGG heißt es dazu: "In der Hochschule besteht der Gleichstellungsplan aus einem Rahmenplan für die gesamte Hochschule und aus den Gleichstellungsplänen der Fachbereiche, der Verwaltung, der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der zentralen Betriebseinheiten, soweit mindestens 20 Beschäftigte vorhanden sind." Der Gleichstellungsplan wird für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren aufgestellt.
Zum Inhalt des Gleichstellungsplans legt das LGG in § 6 Folgendes fest:
(1) Gegenstand des Gleichstellungsplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.
(2) Grundlagen des Gleichstellungsplans sind eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur.